Kopftuchverbot für Lehrerinnen Neutralitätsgesetz ist rechtens

Berlin · Der Berliner Senat hält trotz mehrerer Klagen am Kopftuchverbot für Lehrerinnen an allgemeinbildenden Schulen fest. Schule solle ein neutraler Lernort bleiben, sagte Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) am Donnerstag in Berlin bei der Vorstellung eines Rechtsgutachtens zur Verfassungsmäßigkeit des Berliner Neutralitätsgesetzes.

Darin heißt es, das 2005 in Kraft getretene Gesetz sei verfassungsrechtlich gerechtfertigt, eine Änderung sei weder geboten noch zu empfehlen. Das gesetzliche Verbot für Lehrkräfte, an Schulen auffallende religiös geprägte Kleidungsstücke oder deutlich sichtbare weltanschaulich religiöse Symbole zu tragen, verstoße nicht gegen das Grundgesetz. Auch europäische Normen oder Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes würden nicht verletzt, sagte Rechtsprofessor Wolfgang Bock.

Weiter heißt es im Rechtsgutachten, das Tragen eines islamischen Kopftuches durch weibliche Lehrkräfte sei „ein vorhersehbarer Faktor für die Beförderung und Entstehung“ von Konflikten in Schulen. Damit verstoße das Kopftuchtragen muslimischer Lehrkräfte gegen die ihnen obliegende Pflicht zur weltanschaulich-religiösen Neutralität.

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