Kommentar zum Kopftuch-Urteil Bei Lehrerinnen problematischer

Das Bundesverfassungsgericht sieht das muslimische Kopftuch bei Gericht kritischer als in Schulen. Ein Fehler.

 Ulrich Brenner

Ulrich Brenner

Foto: SZ/Lorenz, Robby

Beide Senate des Verfassungsgerichts haben sich nun zum Kopftuch im öffentlichen Dienst geäußert. Der erste hat 2015 das Recht von Lehrerinnen hochgehalten, es zu tragen. Der zweite erlaubt nun, es auf der Richterbank zu untersagen. Zu beiden Urteilen gab es aber kluge abweichende Meinungen im jeweiligen Senat. Das zeigt: Neutralitätspflicht des Staates und Religionsfreiheit stehen oft in kaum aufzulösendem Widerspruch zueinander. Man kann dabei aus gutem Grund auch zu Abwägungen kommen, die exakt konträr zu denen der beiden Senate sind: Warum soll eine Richterin kein Kopftuch tragen? Sie ist kein Vorbild, sondern urteilt nach dem Gesetz und agiert vor Erwachsenen. Es ist viel problematischer, wenn eine Kopftuch tragende Grundschullehrerin an staatlichen Schulen eine Vorbildfunktion für Mädchen hat – und Eltern angesichts der Schulpflicht keine Möglichkeit haben, ihre Kinder diesem religiösen Einfluss zu entziehen.

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