Kommentar: Kompromiss bei Grundrente Na bitte, geht doch

Die politische Blamage wäre wohl zu groß gewesen. Nach monatelangem Tauziehen haben sich Union und SPD endlich auf einen Kompromiss zur Grundrente geeinigt.

 Kopf Vetter

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Foto: SZ/Robby Lorenz

Dabei stand ein Modell Pate, das schon länger auf dem Tisch lag: Bei vormaligen Niedrigverdienern, die nur eine geringe gesetzliche Rente beziehen, soll demnach das Einkommen geprüft werden, um einen Rentenaufschlag zu bekommen. Das ist zu begrüßen. Denn viele Senioren haben noch weitere Einkünfte. Eine Bedarfsprüfung ist der Rentenversicherung auch nicht fremd. Sie kommt auch bei der Hinterbliebenenversorgung zum Zuge.

Dass die Einigung so lange gedauert hat, hing längst nicht mehr nur mit rentenpolitischen Aspekten zusammen. Bekanntlich wollte die Union eine umfassende Bedürftigkeitsprüfung, was den Kreis der Begünstigten auf ein Minimum reduziert hätte. Die SPD wiederum hätte am liebsten das Gießkannenprinzip im Gesetz verankert, egal, was es kostet. Klar ist allerdings auch, dass sich drohende Altersarmut nur unzureichend mit den angepeilten Maßnahmen bekämpfen lässt. Schon, wer weniger als 35 Beitragsjahre vorweisen kann, bleibt bei der Grundrente außen vor.

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