Kommentar Eine neue Wirklichkeit

Viele glauben, Kinder würden auch heute schon ausreichend geschützt, man denke nur an das Züchtigungsverbot. Oder an die Teilhabepakete, an die Kita-Förderung, an die Rechtsprechung zum Kindeswohl bei Trennungen.

 Werner Kolhoff

Werner Kolhoff

Foto: SZ/Robby Lorenz

Und vieles mehr. Es ist aber etwas anderes, ob Rechte nur abgeleitet sind aus den Grundgesetzparagrafen zur Menschenwürde und von den Rechten der Eltern, oder ob die Kinder an sich Rechte haben. Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist zunächst ab­strakt. Aber sie kann Wucht entfalten. Nämlich dann, wenn daraus über Prozesse und Urteile eine neue Wirklichkeit entsteht, in der die Erwachsenen die Interessen der Kinder von vornherein stärker berücksichtigen. In der Bildung, in der Verkehrs- und Stadtplanung, in der Familienpolitik. Nur „angemessen“ berücksichtigen oder „vorrangig“? Um solche Feinheiten geht es noch. Die Einigung der Koalition auf die schwächere Formulierung wird nicht das letzte Wort sein; Union und SPD brauchen für die Grundgesetzänderung eine Zweidrittelmehrheit. Und die gibt es nur mit Grünen und Linken.

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