Kommentar Mietpreisbremse reicht nicht

Die große Koalition kann sich bestätigt fühlen. Ihre gesetzliche Mietpreisbremse hält auch verfassungsrechtlichen Bedenken grundsätzlich Stand. Zudem haben die Richter deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber gut beraten war, Ausnahmen zuzulassen.

Kommentar: Eine Mietpreisbremse reicht nicht aus
Foto: SZ/Lorenz, Robby

So bleiben Neubauten und Wiedervermietungen nach einer Sanierung bekanntlich von der Bremse unberührt. Genau dort können Vermieter dann auch verlangen, was der Markt hergibt. Das ist aber gerade in Ballungsgebieten ein Riesen-Problem. Denn hier wird zwar nach Kräften gebaut, aber leisten können sich solche Wohnungen Normalverdiener kaum mehr. Auch hier zeigt sich, dass die Mietpreisbremse kein Allheilmittel ist. Es muss nicht also nur viel, sondern billiger gebaut werden. Dazu gehört die Ausweisung preiswerten Baulands durch die Kommunen genauso wie die Entschlackung der zuletzt immer kostenträchtiger gewordenen Bauvorschriften.

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