Kinderrechte ins Grundgesetz Ein längst überfälliger Schritt

Endlich: Die Bundesregierung will jetzt ein Problem angehen, das schon seit rund drei Jahrzehnten schwelt. Bereits 1989 hatte die UN-Generalversammlung die Kinderrechtskonvention verabschiedet.

 Kopf Vetter

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Foto: SZ/Robby Lorenz

Darin wird den Unterzeichnerstaaten nahegelegt, den Schutz und die besondere Förderung der jüngeren Generation in den jeweils nationalen Verfassungsrang zu erheben. Doch erst vor zwei Jahren bekannten sich Union und SPD dazu. Nun hat die Justizministerin einen ersten Gesetzentwurf vorgelegt. Über einzelne Formulierungen mag man streiten, aber die Grundrichtung stimmt. Sie darf nicht mehr revidiert werden.

Sicher bricht für Kinder nicht das Paradies aus, bloß, weil sie demnächst im Grundgesetz besondere Erwähnung finden könnten. Aber der Staat ist auf jeden Fall stärker gehalten, für kinderfreundliche Strukturen zu sorgen. Bei Verstößen könnte Verfassungsklage erhoben werden. Einigermaßen heikel bleibt das Vorhaben insofern, als der Staat nicht das Erziehungsrecht der Eltern beschneiden darf. Hier gilt es, die Balance zu wahren.

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