Gesundheitsminister will patientenfreundlichere Notfallversorgung Krankenkassen unterstützten Spahns Notfall-Pläne

Berlin · Der Gesundheitsminister will eine patientenfreundlichere Notfallversorgung. Die Kassen begrüßen die Ideen – aber nicht alle.

 Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)

Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

 Rund 19 Millionen Menschen nutzen jährlich den ambulanten Bereitschaftsdienst oder die Notfallambulanzen der Krankenhäuser. Letztere werden allerdings überproportional häufig frequentiert, auch nur mit kleinen Wehwehchen und besonders oft am Wochenende. Die Folgen seien lange Wartezeiten und überlastete Mediziner, erklärte GKV-Vorstand Stefanie Stoff-Ahnis am Mittwoch in Berlin. Daher brauche es eine Neuorganisation der Notfallversorgung.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte dazu bereits im Juli einen „Diskussionsentwurf“ vorgelegt. Konkret geplant sind etwa „Gemeinsame Notfallleitstellen“ (GNL). Als Anlaufstellen der Notfallversorgung in Kliniken sollen „Integrierte Notfallzentren“ (INZ) eingerichtet werden, die auch eine medizinische Erstversorgung erbringen. Diese Einrichtungen in gemeinsamer Regie der jeweiligen Klinik und der Kassenärztlichen Vereinigung entscheiden auch, ob die Patienten an den Rettungsdienst, die Notfallambulanz, einen Bereitschaftsarzt oder bei leichteren Fällen zu einem späteren Zeitpunkt an eine Arztpraxis weitergeleitet werden.

Im Grundsatz begrüßen die gesetzlichen Kassen Spahns Ideen. Auch, dass die Notfallversorgung über die Rettungsdienste von den Kassen künftig in jedem Fall bezahlt werden soll, stößt auf positive Resonanz. Hintergrund: Bislang werden solche Einsätze von den Kassen nur dann vergütet, wenn der Transport ins Krankenhaus geht. Dadurch kommt es zu Fehlanreizen, weil Patienten auch mit eher harmlosen Beschwerden dort hingebracht werden. Im Kern stören sich die Kassen allerdings an den „Integrierten Notfallzentren“, weil sie nach ihrer Einschätzung viel Zeit für den Aufbau beanspruchen würden und als eine völlig neue Struktur in der stationären und ambulanten Versorgung auch nicht nötig seien. Stattdessen wird angeregt, in Krankenhäusern mit einer Notfallaufnahme „gemeinsame Tresen“ von niedergelassenen Ärzten und Klinikmedizinern einzurichten, bei denen Patienten rund um die Uhr Hilfe und Unterstützung bekommen. Von dort aus sollen sie ebenfalls zu kassenärztlichen Notdienstpraxen weitergeleitet werden können. Zugleich soll dort verhindert werden, dass Akutpatienten in Kliniken gebracht werden, die für sie ungeeignet sind. Von den knapp 2000 stationären Einrichtungen in Deutschland hat etwa jede vierte keine offiziell definierte Basisversorgung im Notfall.

Wann die Reform in Kraft tritt, ist noch offen. Weil auch Länderzuständigkeiten berührt sind, muss sogar das Grundgesetz geändert werden. Auch das wird von den Kassen jedoch begrüßt. „Für Kranke und Verletzte ist es unwichtig, ob der Rettungswagen zum Beispiel aus Niedersachsen oder Schleswig-Holstein kommt“, meinte Stoff -Ahnis. Entscheidend sei, dass das am besten geeignete Krankenhaus schnell erreicht werde.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort