Nach wochenlangem Streit Bundesregierung bringt neues Migrationspaket auf den Weg

Berlin · Das Kabinett will heute vier Gesetzentwürfe zu Asyl und Abschiebung beschließen. Darunter das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ von Innenminister Seehofer.

 Abgelehnte Asylbewerber steigen im Rahmen einer Sammelabschiebung in ein Flugzeug. Das umstrittene „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ von Bundesinnenminister Horst Seehofer soll heute im Kabinett verabschiedet werden. Es soll für eine verbesserte Durchsetzung der Ausreisepflicht von abgelehnten Asylbewerbern sorgen.

Abgelehnte Asylbewerber steigen im Rahmen einer Sammelabschiebung in ein Flugzeug. Das umstrittene „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ von Bundesinnenminister Horst Seehofer soll heute im Kabinett verabschiedet werden. Es soll für eine verbesserte Durchsetzung der Ausreisepflicht von abgelehnten Asylbewerbern sorgen.

Foto: dpa/Daniel Maurer

Nach wochenlangem Streit um Abschiebungen und Asylbewerberleistungen hat die Bundesregierung ein Paket mit Gesetzesvorhaben zu Migrationsfragen geschnürt. Wie gestern aus Regierungskreisen verlautete, sollen heute zwei Entwürfe aus dem Arbeitsministerium und dem Innenministerium verabschiedet werden.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) steuert nach Angaben der Bundesregierung sein „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ bei, das zwischen Union und SPD bis zuletzt umstritten war. Es soll für eine verbesserte Durchsetzung der Ausreisepflicht von abgelehnten Asylbewerbern sorgen – unter anderem durch eine Unterbringung von Ausländern, deren Abschiebung kurz bevorsteht, in Gefängnissen.

Außerdem soll das Seehofer unterstehende Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) mehr Zeit für die Überprüfung der Schutzgründe von Flüchtlingen erhalten. Konkret geht es dabei um knapp 700 000 Flüchtlinge, die zwischen 2015 und 2017 anerkannt wurden.

Die so genannte Widerruf- und Rücknahmeprüfung muss normalerweise nach drei Jahren erfolgen. Aufgrund der vielen Asylentscheidungen in diesen drei Jahren stehen jetzt besonders viele Überprüfungen an. Die Frist soll deshalb vorübergehend von drei auf bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Aus dem Haus von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kommt ein Entwurf für eine Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes. Sie sieht vor, dass die Geldleistungen für Asylbewerber leicht angehoben werden, weil die Lebenshaltungskosten seit der letzten Anpassung gestiegen sind. Alleinstehende oder Alleinerziehende sollen künftig statt 135 Euro pro Monat 150 Euro erhalten. Die Anhebung soll aber „kostenneutral“ umgesetzt werden, und zwar indem Geflüchtete, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, künftig so behandelt werden, als lebten sie in einer Partnerschaft. Das heißt, für sie gilt ein niedrigerer Regelsatz von künftig 136 Euro pro Monat (aktuell 122 Euro). Zudem will Heil Asylbewerbern früher den Zugang zu Sprachkursen sichern und die Berufsausbildungsförderung für Zuwanderer soll neu geregelt werden.

Die Union hatte einen Kabinettsbeschluss zum „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ zur Bedingung für die noch ausstehende Beratung für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz im Bundestag gemacht. Dieses soll Ausländern aus Nicht-EU-Staaten, die eine Berufsausbildung haben, den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ebnen. Ähnliche Erleichterungen gibt es bisher nur für Akademiker und für Fachkräfte aus bestimmten Branchen, in denen ein akuter Personalmangel herrscht.

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