Kabinett beschließt Entwurf Eine Reform für mehr Abschiebungen

Berlin · Für Asylbewerber, die abgeschoben werden sollen, dürfte es nach einem Kabinettsbeschluss künftig schwieriger werden, sich der Rückführung zu entziehen.

 Abgelehnte Asylbewerber werden zum Transport zum Flughafen abgeholt. Mit einem Reformpaket, das das Kabinett am Mittwoch verabschiedet hat, sollen künftig weniger Abschiebungen scheitern.

Abgelehnte Asylbewerber werden zum Transport zum Flughafen abgeholt. Mit einem Reformpaket, das das Kabinett am Mittwoch verabschiedet hat, sollen künftig weniger Abschiebungen scheitern.

Foto: dpa/Sebastian Willnow

Das Bundeskabinett hat einen Entwurf für ein „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ beschlossen, damit nicht mehr so viele Abschiebungen scheitern. Das Vorhaben aus dem Haus von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sieht unter anderem erweiterte Möglichkeiten vor, Ausreisepflichtige vor einer geplanten Abschiebung vorübergehend in Haft zu nehmen. Abgelehnte Asylbewerber, die an der Klärung ihrer Identität nicht mitwirken, sollen mit Wohnsitzauflagen und Bußgeldern sanktioniert werden. Deutlich weniger Geld als bisher soll künftig für Ausländer ausgegeben werden, die schon in einem anderen EU-Land als Flüchtling anerkannt sind. Sie sollen nur noch zwei Wochen lang Unterstützung erhalten.

Seehofer sagte, die Wirksamkeit des nun vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfs liege „um ein Vielfaches“ über dem, was durch das unter seinem Vorgänger Thomas de Maizière (CDU) 2017 verabschiedete erste Gesetz für eine bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht erreicht worden sei. Die Regierung hat für Menschen, für deren Asylantrag nach den sogenannten Dublin-Regeln eigentlich ein anderes EU-Land zuständig ist, jetzt „Leistungsabsenkungen“ beschlossen. Sie sollen weniger erhalten, als die Regelsätze des Asylbewerberleistungsgesetzes vorsehen. Begründet wird das damit, dass Ausgaben für Aktivitäten, die der Integration dienten, bei ihnen nicht notwendig seien.

Das Kabinett beschloss zudem eine Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes. Danach sollen Alleinstehende und Alleinerziehende neben Sachleistungen künftig 150 Euro statt 135 Euro pro Monat erhalten. Wer in einer der großen Erstaufnahmeeinrichtungen oder in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt, bekommt allerdings nur 136 Euro. Arbeitswilligen Asylbewerbern will die Bundesregierung zudem früher Zugang zu Sprachkursen verschaffen.

Einigen Innenpolitikern der Union gehen die Pläne nicht weit genug. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU) sagte: „Wer uns im Asylverfahren über seine Identität täuscht, muss Folgen spüren und von Integrationsangeboten ausgeschlossen bleiben. Da müssen wir den Gesetzentwurf im Parlament noch nachverhandeln.“

Auch der SPD-Innenpolitiker Lars Castellucci hält es für richtig, dass Menschen, die ihre Identität verschleiern, Leistungen vorenthalten werden. „Wer jedoch jahrelang in Deutschland ist, unverschuldet nicht zurückkehren kann, sich nichts zuschulden kommen lässt und in Arbeit oder Ausbildung befindet, sollte mit einer Altfallregelung bleiben dürfen“, betonte er.

Der Präsident der Diakonie, Ulrich Lilie, sagte: „Durch unverhältnismäßige Verschärfungen, die teilweise gegen Europarecht verstoßen, wird dieses Gesetz zu einer weiteren Entrechtung Geflüchteter und Geduldeter führen, Integration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft wird völlig blockiert.“ Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisierte: „Trotz nur moderater Zugangszahlen tut die große Koalition so, als befände sich Deutschland im Notstandsmodus.“

Der Deutsche Städte-und Gemeindebund hält das von Seehofer initiierte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ für ein „geeignetes und gutes Instrument“, um eine Überforderung der Kommunen zu vermeiden, wie Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der Neuen Osnabrücker Zeitung sagte.

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