Leserbrief Ist dies etwa keine Diskriminierung?

Pflegezusatzversicherung

Die Politik appelliert an die vorwiegend älteren Bürger, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen, damit im Bedarfsfall eine würdige Versorgung gewährleistet ist. Vor Jahren habe ich eine solche Versicherung abgeschlossen. Nun teilt  mir das Finanzamt mit, dass die steuerliche Vergünstigung bei einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung nur dann möglich ist, wenn der Betroffene nach 1957 geboren ist, ich bin Jahrgang 1933. Eine Eingabe an den Petitionsausschuss des  Bundestages wurde abgelehnt, da keine Diskriminierung festgestellt werden konnte. Solange es solche Gesetze gibt, braucht man sich die Frage der Wahlverdrossenheit nicht zu stellen.

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