Joachim Wieland zu 70 Jahre Grundgesetz „So etwas würde die Politik heute nur schwer hinkriegen“

Speyer · Joachim Wieland findet das Grundgesetz ziemlich perfekt – allenfalls die Nachhaltigkeit könnte noch drin stehen, sagt der renommierte Verfassungsrechtler von der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer.

 Der Verfassungsrechtler Joachim Wieland sieht das Grundgesetz als wehrhafte Verfassung.   Foto: Weissbrod/DPA

Der Verfassungsrechtler Joachim Wieland sieht das Grundgesetz als wehrhafte Verfassung. Foto: Weissbrod/DPA

Foto: dpa/Bernd Weissbrod

Viele fragen sich heute, ob das Grundgesetz genug gefeit ist gegen die zunehmenden Angriffe auf Demokratie und Freiheit von innen.

WIELAND Das ist es. Unter dem Eindruck der Erfahrungen in der Weimarer Republik hat man das Grundgesetz als wehrhafte Verfassung ausgestaltet. Es gibt die Möglichkeit von Vereins- oder Parteiverboten, man kann sogar Grundrechte entziehen, wenn sie zum Kampf gegen die freiheitliche Grundordnung missbraucht werden. Letztlich ist aber entscheidend, dass die Bevölkerung in ihrer großen Mehrheit hinter dem Grundgesetz und hinter dem Verfassungsgericht steht, wie sie es heute tut.

Das Grundgesetz setzt auf die Stabilität des Staates, wie sich bei den hohen Hürden für Neuwahlen zeigt. Ist diese Stabilität nicht gefährdet, wenn die Volksparteien verschwinden und es nur noch Dreier- oder Viererkoalitionen gibt?

WIELAND Das macht das politische Geschäft zweifellos schwieriger. Aber das liegt nicht an der verfassungsrechtlichen Ordnung. Wir sind in Deutschland verwöhnt, weil wir jahrzehntelang nur drei Parteien und immer stabile Regierungen hatten. Andere Länder leben schon viel länger mit einer Zersplitterung der politischen Landschaft und schaffen das auch. Es erfordert halt viel Bereitschaft zum Kompromiss.

Nach 70 Jahren ist die Welt eine ganz andere. Zum Beispiel sind Daten, sei es in der Hand von Privaten heute enorm wichtig und wertvoll. Ist das Grundgesetz da ausreichend mitgegangen?

WIELAND Es ist so gefasst, dass man durch eine Interpretation auch solchen Herausforderungen gerecht werden kann. Es gibt hierzu zwar noch kein Verfassungsgerichtsurteil, aber ich kann mir gut vorstellen, dass auch persönliche Daten dem Eigentumsrecht des einzelnen Individuums unterliegen könnten. Dazu müsste man also nicht die Verfassung ändern. Und beim Datenschutz gegenüber dem Staat hat das Verfassungsgericht 1983 mit dem Volkszählungsurteil das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung geschaffen.

Auch Umwelt und Nachhaltigkeit sind seit 1949 als komplett neue Themen dazu gekommen. Sehen Sie hier Korrekturbedarf?

WIELAND Ich könnte mir gut eine Verankerung des Prinzips der Nachhaltigkeit im Grundgesetz vorstellen, weil die Politik dem nicht nachkommt. Sie ist kurzfristig orientiert, von Wahl zu Wahl, und an den größten Wählergruppen. Es gibt aber langfristige Interessen der gesamten Gesellschaft. Ob es die Umwelt ist oder die Generationengerechtigkeit.

Würde die Politik auch heute so etwas wie das Grundgesetz hinkriegen?

WIELAND Nur sehr schwer. In einer Umbruchsituation wie nach dem Zweiten Weltkrieg war es viel leichter, eine neue Ordnung zu schaffen als jetzt, wo alles verfestigt ist und die Interessengruppen ihre Positionen verteidigen. Das erklärt auch, warum die Wiedervereinigung nicht für eine neue Verfassung genutzt wurde.

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