Verjährungsfrist soll verlängert werden Bund setzt Identitätstäuscher unter Druck

Berlin · (dpa) Wer über seine Herkunft gelogen hat, soll künftig bis zu zehn Jahre nach der Einbürgerung seinen deutschen Pass verlieren können. Einen entsprechenden Entwurf für eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts will das Bundesinnenministerium spätestens im Frühherbst vorlegen.

Damit komme die Regierung auch einem dringenden Wunsch der Länder nach, sagte Staatssekretär Helmut Teichmann. Für sogenannte Identitätstäuscher gilt bislang eine Fünf-Jahres-Frist: Wer nach diesem Zeitraum auffliegt, verliert seine deutsche Staatsangehörigkeit nicht.

Aus der FDP kam Kritik an den Plänen. „Wer die deutsche Staatsbürgerschaft erhält, muss zum Zeitpunkt der Einbürgerung grundsätzlich schon mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt und sich gut integriert haben“, erklärte der stellvertretende FDP-Fraktionschef Stephan Thomae. „Jemanden für einen Vorgang, der unter Umständen fast 20 Jahre zurückliegt, eine so grundlegende Position wie die Staatsangehörigkeit zu entziehen, ist unverhältnismäßig“, sagte der FDP-Politiker.

Das Bundesinnenministerium hatte im vergangenen Jahr bei den Ländern nachgefragt, wie viele Verdachtsfälle bei ihnen erst nach Ablauf der Fünf-Jahres-Frist aufgefallen seien. Laut Teichmann wurden daraufhin mehr als 250 Fälle gemeldet. Allerdings kamen den Angaben zufolge nicht aus allen Ländern Rück­meldungen.

Im Bundesinnenministerium glaubt man, dass die Verlängerung der Frist auch deshalb etwas bewirken wird, weil einige Identitätstäuscher ihre wahre Herkunft wohl bewusst erst nach Ablauf von fünf Jahren preisgeben – beispielsweise um Dokumente zu beschaffen, die für eine Eheschließung notwendig sind.

Eine Rücknahme der Einbürgerung ganz ohne zeitliche Begrenzung wäre wohl kaum durchsetzbar: Das Prinzip des „Vertrauensschutzes“ soll gewährleisten, dass sich ein Bürger auf den Bestand eines von einer Behörde erlassenen Verwaltungsaktes verlassen kann.

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