Heizen, Fliegen, Bahnfahren Was sich durch das Klimapaket bald ändert

Berlin · Die Koalition hat am Freitag einen Großteil der Gesetze im Bundestag beschlossen. Nicht nur Flüge und Bahnfahrten sind betroffen.

 Morgendlicher Berufsverkehr in Berlin. Durch den neuen CO 2 -Preis wird das Autofahren teuerer. Pendler werden allerdings im Gegenzug entlastet.

Morgendlicher Berufsverkehr in Berlin. Durch den neuen CO 2 -Preis wird das Autofahren teuerer. Pendler werden allerdings im Gegenzug entlastet.

Foto: dpa/Michael Kappeler

Es betrifft eigentlich jeden in Deutschland, und es geht um mehr Klimaschutz. Vor nicht einmal zwei Monaten vereinbarten Klimakabinett und Spitzen von CDU, CSU und SPD Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030 – am Freitag beschloss der Bundestag bereits einen großen Teil der für die Umsetzung notwendigen Gesetze. Kritik gab und gibt es reichlich.

Doch die Koalition bleibt dabei: Das Klimapaket, mit dem Deutschland seine Klimaschutz-Ziele sicher erreichen soll, wollen Union und SPD größtenteils noch in diesem Jahr über alle Hürden hieven. Nach dem Bundestagsbeschluss am Freitag bleibt noch eine: der Bundesrat, also die Länder. Vor allem die Grünen in ihren neun Landesregierungen, aber auch andere Länder haben Wünsche angemeldet. Letztlich brauchen nur bestimmte Änderungen bei der Steuer – etwa eine höhere Pendlerpauschale – die Zustimmung des Bundesrats. Die anderen Gesetze kann die Kammer nur aufhalten.

Im Grundsatz haben Union und SPD im Bundestag die Gesetze so gelassen, wie sie von der Bundesregierung vorgelegt wurden. Kein Wunder, denn auch die Fraktionen hatten schon ein halbes Jahr um die Details gefeilscht. Gesetze zum Kohleausstieg, zur Windkraft und zu Ölheizungen werden erst noch kommen.

Beschlossen wurde bereits am Freitag, dass Unternehmen, die Diesel und Benzin, Heizöl und Erdgas in Deutschland in den Verkehr bringen, ab 2021 Verschmutzungsrechte für die Menge Treibhausgase nachweisen müssen, die daraus entsteht. Ein CO2-Preis soll fossile Heiz- und Kraftstoffe verteuern, damit Bürger und Industrie klimafreundliche Technologien kaufen und entwickeln. 2021 kostet das die wohl mehr als 4000 betroffenen Unternehmen erst mal nur zehn Euro pro Tonne CO2, der Preis steigt bis 2025 nach und nach auf 35 Euro. Ab 2026 sollen ein Stück weit Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen, aber zunächst mit einer Obergrenze von 60 Euro.

Um Preissteigerungen beim Sprit auszugleichen, soll ab 2021 die Pendlerpauschale für längere Strecken für fünf Jahre steigen. Vom 21. Kilometer an dürfen Pendler statt 30 dann 35 Cent pro Kilometer pro Arbeitstag von den zu versteuernden Einkünften abziehen.

Als das „Herzstück“ der Klimabeschlüsse feierte Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) das Klimaschutzgesetz. Darin wird für die einzelnen Bereiche wie Verkehr, Landwirtschaft oder Gebäude festgelegt, wie viel CO2 sie in welchem Jahr ausstoßen dürfen. Wenn ein Bereich die Vorgaben reißt, muss der zuständige Minister ein Sofortprogramm vorlegen, die Bundesregierung muss nachsteuern. Oder, wie Schulze es sagt: „Mit dem Klimaschutzgesetz wird jedes Ministerium zum Klimaschutzministerium.“

Ein weiterer Beschluss von Freitag: Bahntickets im Fernverkehr sollen ab 2020 günstiger werden – die Mehrwertsteuer soll von 19 auf sieben Prozent sinken. Dadurch sollen mehr Menschen auf die umweltfreundlichere Schiene gelockt werden. Dagegen verteuert sich das Fliegen, das besonders klimaschädlich ist. Die Steuern auf Flugtickets steigen zum April 2020. Die Luftverkehrsteuer für Flüge im Inland und in EU-Staaten wird um mehr als fünf Euro auf 13,03 Euro pro Ticket, für längere Flüge bis 6000 Kilometer um knapp zehn Euro auf 33,01 Euro angehoben. Bei noch weiteren Flügen sollen 59,43 Euro fällig werden, etwa 18 Euro mehr als bislang.

Eine weitere Maßnahme aus dem Klimapaket: Wer in seiner Eigentumswohnung oder in seinem Haus Wände, Decken oder Dach dämmt, Fenster, Türen, Lüftungen oder die Heizung erneuert oder digitale Anlagen zum Energiesparen einbaut, soll ab 2020 über drei Jahre steuerlich gefördert werden. Die Immobilie muss dafür älter als zehn Jahre sein, die Fördermöglichkeit soll zunächst auch zehn Jahre bestehen.

Über die Möglichkeit, mehr Grundsteuer zu verlangen, sollen Gemeinden zudem stärker von Windkraftanlagen profitieren. So könnte sich der finanzielle Spielraum für Infrastrukturprojekte wie beispielsweise Kitas erhöhen. Das soll die Akzeptanz für die Windräder bei Anwohnern erhöhen. Deshalb soll es auch schärfere Regeln für den Abstand von Windrädern zu Wohnsiedlungen geben. Der Entwurf ist aber noch nicht einmal vom Kabinett beschlossen worden. Mindestens 1000 Meter Abstand sollen es sein – darauf hatten sich Bundesregierung und Koalitionsspitzen geeinigt. Doch dagegen regt sich unter anderem Widerstand von Seiten der Länder.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort