Nach Urteil aus Karlsruhe Experte dringt auf rasches Gesetz zu Hartz-IV-Sanktionen

Nürnberg · Hartz-IV-Bezieher sollen dauerhaft von strengen Sanktionen verschont werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte im November harte Sanktionen für Hartz-IV-Bezieher als verfassungswidrig gekippt. Der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, fordert nun eine rasche Verabschiedung eines Gesetzes zum künftigen Umgang mit den Sanktionen.

 Pocht auf „Rechtssicherheit“: Der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele.

Pocht auf „Rechtssicherheit“: Der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele.

Foto: dpa/Daniel Karmann

„Wir wünschen uns eine möglichst rechtssichere Auslegung dieses Urteils des Bundesverfassungsgerichtes“, sagte Scheele am Wochenende. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte für das neue Jahr bereits ein entsprechendes Gesetz angekündigt.

Scheele kündigte an, seine Behörde wolle für die Mitarbeiter mit Beispielkatalogen arbeiten. Diese sollen etwa die Frage klären: „Was ist Mitwirkung, was ist ein Härtefall“, erläuterte er. Karlsruhe hatte entschieden, dass der Staat Bezieher für Pflichtverstöße zwar abstrafen darf. Aber nur noch Leistungskürzungen bis 30 Prozent sind erlaubt. Die Jobcenter dürfen auch nicht mehr pauschal sanktionieren, sondern müssen jeden Fall einzeln anschauen.

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