Bundestags-Gutachten Zweifel an deutschem Nein zu Reparationsforderungen

Berlin · Ein Bundestags-Gutachten zweifelt die deutsche Absage an griechische Reparationsforderungen für Schäden aus dem Zweiten Weltkrieg an. „Die Position der Bundesregierung ist völkerrechtlich vertretbar, aber keineswegs zwingend“, heißt es in einem neuen Sachstandsbericht der Wissenschaftlichen Dienste des Parlaments, der von der Linken in Auftrag gegeben wurde und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Die Bundestags-Experten regen darin eine Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag an, um Rechtsklarheit zu schaffen. Zu einem solchen Verfahren müsste die Bundesregierung sich aber freiwillig bereit erklären, weil der Streitfall mehr als 70 Jahre zurückliegt. Bislang lehnt die deutsche Regierung eine gerichtliche Klärung allerdings ab.

Griechenland hatte Deutschland Anfang Juni offiziell zu Verhandlungen über Reparationen aufgefordert. Für Berlin ist das Thema allerdings abgeschlossen. Die Bundesregierung ist der Meinung, dass der Zwei-plus-Vier-Vertrag zur Wiedervereinigung von 1990 „die endgültige Regelung der durch den Krieg entstandenen Rechtsfragen“ enthält.

Die deutsche Absage an weitere Entschädigungen gilt auch für Polen, das womöglich bald ebenfalls Ansprüche geltend machen wird. Diese Forderungen halten die Bundestags-Experten allerdings nicht für gerechtfertigt. Im Gegensatz zu Griechenland habe Polen 1953 und 1970 ausdrücklich den Verzicht auf Reparationen erklärt.

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