Bund gegen Länder Weiter Streit bei Grundsteuer-Reform

Berlin · Bund und Länder ringen um die Öffnungsklausel. Der Bundesrat debattiert am Freitag.

 Sein Grundsteuer-Konzept ist weiter umstritten: Bundesfinanzminister (SPD) Olaf Scholz.

Sein Grundsteuer-Konzept ist weiter umstritten: Bundesfinanzminister (SPD) Olaf Scholz.

Foto: dpa/Daniel Karmann

Misslingt die Reform der Grundsteuer womöglich noch auf der Zielgeraden? Am Freitag steht das Mammutprojekt erstmals im Plenum des Bunderats auf der Tagesordnung. Doch aus den Ländern kommt Widerstand.

Eigentlich schien die Sache schon im Juni gelaufen. Nach langen Verhandlungen mit den Ländern hatte das Bundeskabinett damals die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Reform auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sich die Grundsteuer auch weiterhin im Wesentlichen am Wert eines Grundstücks bemisst. Durch die notwendig gewordenen Korrekturen bei der Bemessungsgrundlage ist zu erwarten, dass die Steuer in teuren Wohnlagen deutlich steigt und dafür anderenorts sinkt. Laut Entwurf können die Länder aber von dem Scholz-Modell abweichen. Auf eine Öffnungsklausel hatte Bayern bestanden. Der Freistaat will eine Steuer einführen, die auf die Fläche zielt und damit weitgehend wertunabhängig ist. Verwaltungstechnisch lässt sich die individuelle Ermittlung der Steuer laut CSU damit auch deutlich vereinfachen.

Das Problem: Für die genauen Berechnungen, wer wie viel in den Länderfinanzausgleich einzahlt, genügen solche Vereinfachungen laut Regierungsentwurf nicht. Hintergrund sind Befürchtungen, dass Karlsruhe die reformierte Grundsteuer ansonsten gleich wieder kassiert. Auch wenn ein Bundesland eine eigene Grundsteuer einführt, müsste es nach der Regierungsvorlage trotzdem die deutlich aufwendigere Berechnung nach dem Scholz-Modell erstellen. Und daran scheiden sich die Geister, zumal neben Bayern zum Beispiel auch Sachsen und Hessen die Klausel nutzen wollen. So mahnt etwa der sächsische Finanzminister Matthias Haß (CDU) in einem Brief an Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), „dass die Frage des bundesstaatlichen Finanzausgleichs innerhalb der Grundsteuerreform bis jetzt nur scheinbar gelöst ist“. Das Schreiben vom 6. September liegt unserer Redaktion vor. Weiter heißt es darin: „Es wäre den Bürgern in Deutschland ganz sicher nicht vermittelbar, wenn sie künftig zwei Steuererklärungen abgeben müssten, eine reale und eine für ausschließlich fiktive Berechnungen des Bundesfinanzministeriums zur Bestimmung der Finanzkraft im bundesstaatlichen Finanzausgleich.“

Dem Vernehmen nach soll nach der Bundesratssitzung am Freitag intern weiter verhandelt werden. Die Zeit drängt, denn falls das Gesetz nicht bis Jahresende steht, darf die Grundsteuer laut Karlsruhe ab 2020 nicht mehr erhoben werden. Die Kommunen verlören eine ihrer wichtigsten Einnahmequellen.

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