Grüne und Linke haben schwere Verfassungsbedenken gegen Hauptausschuss

Berlin / Saarbrücken · Grüne und Linke haben schwere Verfassungsbedenken gegen den von Union und SPD geplanten "Hauptausschuss", über den am Donnerstag im Bundestag entschieden werden soll. Dieses neue Gremium soll 40 Abgeordnete umfassen und alle anderen Ausschüsse des Parlaments ersetzen, die so lange nicht gebildet werden, ehe nicht die große Koalition steht.

Die Grünen argumentieren in einer rechtlichen Expertise, die der "Saarbrücker Zeitung" (Mittwochausgabe) vorliegt, dass im Grundgesetz vier Ausschüsse zwingend vorgeschrieben und für sie spezielle Kompetenzen formuliert seien: Der Auswärtige Ausschuss, der Verteidigungsausschuss, der Europaausschuss und der Petitionsausschuss. Es sei "äußerst besorgniserregend", wenn der Hauptausschuss sich mit Petitionen befasse, sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann. Zudem bestehe die Möglichkeit, dass davon betroffene Bürger wegen eines rechtsfehlerhaften Bescheides dagegen klagten, heißt es in der Expertise. Die Linken argumentieren ähnlich und verweisen zusätzlich auf die Rechte der einzelnen gewählten Abgeordneten. Die, die von ihren Fraktionen nicht in den Hauptausschuss geschickt würden, immerhin 591, könnten ihrer verfassungsrechtlich verankerten Tätigkeit nun nicht in vollem Umfang nachgehen, hieß es. Beide Parteien wollen am Donnerstag gegen das Verfahren stimmen, aber selbst trotzdem die ihnen zustehenden Vertreter entsenden, um wenigstens diese Mitsprache zu haben. Für eigene Organklagen beim Verfassungsgericht gegen das neue Gremium sehen Grüne wie Linke wenig Chancen, weil dazu die Zeit wohl zu kurz sein werde. kol

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort