Gesetzentwurf Spahn sagt Impf-Gegnern im Masern-Streit den Kampf an

Berlin · Mit der Einführung einer Impfpflicht für Kita- und Schulkinder will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Masern in Deutschland ausrotten. Dazu hat der CDU-Politiker einen Gesetzentwurf erarbeiten lassen, der dem Vernehmen nach bereits in der Bundesregierung abgestimmt ist.

 Will die Zirkulation von Masern verhindern: Gesundheitsminister Jens Spahn

Will die Zirkulation von Masern verhindern: Gesundheitsminister Jens Spahn

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Hier Details und Hintergründe:

Warum plant Spahn eine Impfpflicht?

Weil die „bisherigen freiwilligen Maßnahmen zur Stärkung der Impfbereitschaft“ nicht durchgreifen. So steht es im Gesetzentwurf, der unserer Redaktion vorliegt. Dabei bringe die hoch ansteckende Viruserkrankung eine Fülle an „Komplikationen und Folgeerscheinungen mit sich“. Um die Zirkulation von Masern zu verhindern, seien Impfraten von mehr als 95 Prozent erforderlich. Diese werden laut Robert-Koch-Institut bei der entscheidenden zweiten Impfung nur in zwei von 16 Bundesländern erreicht. Allein bis Anfang März 2019 wurden nach RKI-Angaben 170 Masernfälle gemeldet.

Was ist konkret vorgesehen?

Alle Kinder, die eine Schule oder Kita besuchen, sollen gegen Masern geimpft sein. Für bereits aufgenommene Kinder muss bis zum 31. Juli 2020 ein ärztlicher Nachweis (Impfpass oder Impfbescheinigung) vorgelegt werden. Das Gesetz soll am 1. März 2020 in Kraft treten. Betroffenen Eltern blieben dann also noch fünf Monate Zeit für entsprechende Belege.

Was passiert bei Verweigerung der Impfung?

Wer sein Kind nicht impfen lässt, muss mit Geldstrafen von bis zu 2500 Euro rechnen. Nach Einschätzung im Spahn-Ressort sollte es dazu aber nicht allzu häufig kommen, weil Eltern durch die Einführung der Impfpflicht stärker für das Thema sensibilisiert würden. Da es keine Kita-Pflicht gibt, werden nicht geimpfte Kinder vom Kita-Besuch ausgeschlossen. „Schließlich sind in Kitas auch Kinder unter zehn Monaten, die noch nicht geimpft werden dürfen und damit besonders gefährdet sind“, argumentierte Spahn. Die allgemeine Schulpflicht dagegen bleibt vom Impfstatus unberührt. Falls kein ausreichender Impfschutz besteht, muss die Schule das aber dem Gesundheitsamt melden. Von dort aus kann die Verhängung von Bußgeldern veranlasst werden.

Ist eine Impfpflicht verfassungsgemäß?

Davon ist Spahn überzeugt. Laut Grundgesetz gibt es ein Recht auf „körperliche Unversehrtheit“ (Artikel 2). Gesetzliche Eingriffe sind dabei aber ausdrücklich zugelassen. Spahn erinnerte am Sonntag daran, dass es in Deutschland bereits eine Impfpflicht gab. Und zwar gegen Pocken. Das Bundesverwaltungsgericht hatte dies im Jahr 1959 als verfassungskonform eingestuft.

Wie geht es jetzt weiter?

Im Gesundheitsministerium wird mit einer Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag bis zum Jahresende gerechnet. Aus der SPD gab es bereits wohlwollende Stimmen für eine Impfpflicht. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Sozialdemokraten, Hilde Mattheis, meldete am Sonntag allerdings Bedenken an: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass die SPD den Entwurf so durchwinken wird“, sagte sie unserer Redaktion. Jedes Bundesland könne jetzt schon eine Impfpflicht erlassen. Das halte sie für völlig ausreichend. „Statt einer verpflichtenden Impfung muss die Bundesregierung stärker auf Aufklärung drängen und auf eine Stärkung der Gesundheitsämter“. Das sei effektiver als eine Impfpflicht, „die in einigen Bevölkerungskreisen auf brutalen Widerstand stößt“, meinte Mattheis.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort