Gesetzentwurf: Grundrente schon ab 33 Beitragsjahren geplant

Berlin · Von der Grundrente für langjährige Geringverdiener sollen mehr Senioren profitieren als ursprünglich geplant. Bereits ab 33 Jahren mit Rentenbeiträgen aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit sollen Minirenten um einen Zuschlag erhöht werden, wie aus einem Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums hervorgeht.

Der Zuschlag soll zunächst gestaffelt werden und bei 35 Beitragsjahren die volle Höhe erreichen. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD als Bedingung 35 Jahre Beitragszahlung vereinbart. Insgesamt sollen nun 1,4 Millionen Rentner davon profitieren, davon 70 Prozent Frauen. Laut dem Gesetzentwurf sollen die Kosten im ersten Jahr rund 1,4 Milliarden Euro betragen. Sie sollen vollständig aus Steuermitteln beglichen werden. Die Grundrente soll Anfang 2021 starten.

Nach Angaben des Arbeitsministers startete am Donnerstag die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung über den Entwurf. Lange hatten Union und SPD um den Aufschlag für diejenigen gerungen, die trotz jahrelanger Arbeit keine auskömmliche Rente haben. Es gehe um Menschen, die ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hätten, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

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