Gefährder Gericht bestätigt Einreiseverbot zu Sami A.

Gelsenkirchen · Ein zehnjähriges Wiedereinreiseverbot gegen den im Juli 2018 nach Tunesien abgeschobenen mutmaßlichen Islamisten Sami A. ist rechtens. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Donnerstag entschieden.

Das Gericht wies damit eine Klage des Mannes gegen eine Verfügung der Stadt Bochum vom Juni 2018 zurück, deren Aufhebung oder Verkürzung er erreichen wollte. Das Gericht hält Sami A. weiterhin für einen Gefährder. Dies rechtfertige ein Wiedereinreiseverbot für die Dauer der damals geltenden Höchstfrist. Sami A. war am 13. Juli 2018 rechtswidrig nach Tunesien abgeschoben worden. Erst nach einer Zusicherung Tunesiens, dass er dort nicht gefoltert würde, entschied die Justiz, dass er nicht nach Deutschland zurückgeholt werden muss.

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