Rauswurf aus AfD-Fraktion Gericht billigt den Ausschluss Sayn-Wittgensteins
Schleswig · Doris von Sayn-Wittgensteins Ausschluss aus der AfD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag ist rechtens. Das entschied das Landesverfassungsgericht am Donnerstag.
29.08.2019
, 20:37 Uhr
Die 64-Jährige werde durch den Ausschluss nicht in ihren Abgeordnetenrechten verletzt, heißt es in dem Urteil.
Sayn-Wittgenstein hatte 2014 für einen Verein geworben, der seit 2015 auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD steht und als rechtsextremistisch eingestuft wird. Dies wurde 2018 bekannt. Sayn-Wittgenstein wurde daraufhin aus der Fraktion ausgeschlossen. Am Mittwoch verlor sie auch ihre Parteimitgliedschaft.