Rauswurf aus AfD-Fraktion Gericht billigt den Ausschluss Sayn-Wittgensteins

Schleswig · Doris von Sayn-Wittgensteins Ausschluss aus der AfD-Fraktion im schleswig-hol­steinischen Landtag ist rechtens. Das entschied das Landesverfassungsgericht am Donnerstag.

Die 64-Jährige werde durch den Ausschluss nicht in ihren Abgeordnetenrechten verletzt, heißt es in dem Urteil.

Sayn-Wittgenstein hatte 2014 für einen Verein geworben, der seit 2015 auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD steht und als rechtsextremistisch eingestuft wird. Dies wurde 2018 bekannt. Sayn-Wittgenstein wurde daraufhin aus der Fraktion ausgeschlossen. Am Mittwoch verlor sie auch ihre Parteimitgliedschaft.

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