Nachbesserungen im Infektionsschutzgesetz gefordert Auch Bachmann darunter: Fünf Gesundheitsminister fordern Verlängerung der Corona-Übergangsregeln

Düsseldorf/Saarbrücken · Angesichts der Rekordinfektionszahlen fordern die Gesundheitsminister von fünf Bundesländern eine Verlängerung der noch bis 2. April möglichen strengeren Corona-Maßnahmen um vier Wochen. Darunter auch die saarländische Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU).

Fünf Gesundheitsminister fordern Verlängerung der Corona-Übergangsregeln
Foto: BeckerBredel

Eine Verlängerung der strengeren Corona-Maßnahmen würde den Bundesländern ermöglichen, die noch geltenden Schutzmaßnahmen beizubehalten, ohne dass dafür Beschlüsse der Landesparlamente notwendig seien, sagte Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur.

Zugleich forderte Laumann mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Saarland, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen den Bund auf, die noch offenen Fragen zur Umsetzung der Hotspot-Regelung zeitnah zu klären. Es müsse eine bundesweit einheitliche Verfahrensweise sichergestellt werden. Die Minister hätten eine Sondersitzung der Gesundheitsministerkonferenz beantragt, die voraussichtlich kommenden Montag stattfinde.

Das von der Berliner Ampel-Koalition geänderte Infektionsschutzgesetz war zuvor auf breiten Protest der Länder gestoßen. Nach einer Übergangsfrist bis zum 2. April können sie für regionale sogenannte Hotspots noch weitergehende Beschränkungen mit mehr Maskenpflichten und Zugangsregeln nur verhängen, wenn das Landesparlament für diese eine kritische Lage feststellt. Schwellenwerte, ab wann das der Fall ist, sind nicht beziffert.

„Die Fallzahlen sind bundesweit so hoch wie noch nie und das Gesundheitswesen weiterhin stark belastet“, sagte Laumann. Der Bund müsse das Infektionsschutzgesetz nachbessern. „Auf der aktuellen Rechtsgrundlage können wir Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und zur Verhinderung einer Überlastung des Gesundheitswesens nicht schnell genug und rechtssicher umsetzen.“

Der Bund habe mit dem neuen Infektionsschutzgesetz für die Hotspot-Regelung hohe Hürden gesetzt, zugleich aber die Anwendung nicht ausreichend klar definiert, sagte der NRW-Minister. So müsse klargestellt werden, dass ein Hotspot auch das gesamte Bundesland sein könne. Auch die bisherigen Kriterien für die Ausweisung eines Corona-Hotspots seien nicht rechtssicher und unklar. Die Landesparlamente sollten zudem die Möglichkeit erhalten, die Hotspot-Regelung vorsorglich im Rahmen eines so genannten Vorratsbeschlusses zu treffen, um schneller agieren zu können.

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