Gegenwind für SPD-Fraktionschef FDP und Grüne pochen auf Grundgesetzänderung für Sondervermögen

Berlin · Bei der Milliardenspritze für die Einsatzfähigkeit der deutschen Streitkräfte bleibt vorerst unklar, wofür genau das Geld ausgegeben wird. Aber um den Weg zur Finanzierung wird in Berlin gestritten. Auch aus der Ampel-Koalition kommen unterschiedliche Signale.

Die Bundesregierung will künftig F-35-Tarnkappenjets für die Bundeswehr beschaffen. (Archiv)

Die Bundesregierung will künftig F-35-Tarnkappenjets für die Bundeswehr beschaffen. (Archiv)

Foto: dpa/Britta Pedersen

Bei der geplanten Milliarden-Finanzspritze für die Bundeswehr pocht Finanzminister Christian Lindner weiter auf eine Änderung des Grundgesetzes. Der FDP-Vorsitzende wies damit einen Vorstoß von SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich zurück, der von Alternativen etwa durch eine Aussetzung der Schuldenbremse gesprochen hatte. „Es ist keine Option, für die Bundeswehr die Schuldenbremse mit einfacher Mehrheit zu umgehen“, sagte Lindner am Montag. Er habe eigens ein Sondervermögen im Grundgesetz vorgeschlagen, damit der Charakter der Schuldenbremse selbst intakt bleibe. „Eine Aufweichung wäre verfassungsrechtlich fragwürdig und mit der FDP politisch nicht zu machen“, betonte der Parteichef.

Auch die Grünen-Parteichefin Ricarda Lang hielt an der geplanten Grundgesetzänderung fest. „Das Ziel bleibt ein Sondervermögen über eine Grundgesetzänderung“, sagte Lang. „Das Ziel ist, dass wir vor der Sommerpause etwas beschließen.“ Das Geld müsse so ausgegeben werden, dass der Fonds zu einer besser aufgestellten Bundeswehr führe.

Lindner und Lang brachten damit SPD-Fraktionschef Mützenich aus den eigenen Reihen der Ampel-Koalition Gegenwind ein. Mützenich hatte der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ gesagt, sollte die Union einer Grundgesetzänderung nicht zustimmen, gebe es auch andere Wege für das geplante Milliarden-Programm. „Wenn sich Deutschland in einer Notsituation befindet, erlaubt Artikel 115 eine Schuldenaufnahme mit einfacher Mehrheit.“ Artikel 115 schreibt eine Kreditobergrenze für den Bundeshaushalt fest.

Die Bundesregierung will die Bundeswehr mit dem Sonderprogramm im Umfang von 100 Milliarden Euro stärken und damit Ausrüstungslücken schließen. Das Sondervermögen soll im Grundgesetz verankert werden, wozu eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich ist – dafür müsste die CDU/CSU-Opposition ins Boot geholt werden. Die Union hat jedoch Bedingungen für eine Zustimmung gestellt. Umstritten ist etwa, wofür das Geld genau ausgegeben werden soll.

Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) warf Mützenich „abstruse Ausflüchte“ vor. Er sagte unserer Redaktion: „Der Versuch, den Investitionsstau der Bundeswehr zur Naturkatastrophe zu erklären, ist an Absurdität schwer zu überbieten.“ Die innere Zerrissenheit der SPD „und die Verzweiflung ihrer Führung darüber wächst offenbar täglich“, betonte der Rechtsexperte. CDU, FDP und selbst die Grünen seien dazu bereit, im Grundgesetz klarzustellen, dass die 100 Milliarden Euro Sondervermögen ausschließlich für die Rüstung der Bundeswehr bestimmt seien. „Die SPD sollte sich da einreihen und auf solche abstrusen Ausflüchte verzichten“, forderte Krings.

Zugleich gab es Signale aus der Union, das Ziel von zwei Prozent Verteidigungsausgaben flexibel zu handhaben, ohne es aufzugeben. Unionsfraktionsvize Mathias Middelberg (CDU) sagte in der ARD: „Wir haben keine sklavische Vorstellung, es muss jedes Jahr zwei Prozent sein.“ Und: „Diese Größenordnung muss in etwa und über mehrere Jahre betrachtet erreicht werden, also das was die Nato auch inhaltlich mit Nato-Fähigkeitszielen beschreibt, das muss auf die lange Sicht erreicht werden.“

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