Experte sieht Urlauber bei Reiseveranstalter-Pleite nicht richtigabgesichert „Nötig ist eine höhere Haftungssumme“

Berlin · Der Verbraucherschutzexperte sieht Urlauber für den Fall einer Insolvenz von Reiseveranstaltern nur unzureichend abgesichert.

 Der Verbraucherschutzexperte Felix Methmann

Der Verbraucherschutzexperte Felix Methmann

Foto: Gert Baumbach

Nach Einschätzung von Felix Methmann, Reiserechtsexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), werden manche Urlauber nach der Thomas-Cook-Pleite wohl auf ihren Kosten sitzen bleiben.

Herr Methmann, für Verbraucher kam diese Pleite völlig überraschend. Wie ist das passiert?

METHMANN Schon seit Längerem hat Thomas Cook die Anzahlungen, die bei den Buchungen von Reisen fällig werden, nur noch schleppend oder gar nicht mehr an Hotels und Transportunternehmen bis hin zu Mietwagenfirmen weitergereicht. Das zeugt von einer schon länger andauernden wirtschaftlichen Schieflage. Die Konsequenz ist, dass Hotels nun noch mal Geld von den Reisenden vor Ort fordern. Dabei boomt die Reisebranche eigentlich.

Auch Condor hat am Montag einen Überbrückungskredit bei der Bundesregierung beantragt.

METHMANN Was seinerzeit für Air Berlin getan wurde, dieser Bundeskredit wurde inzwischen auch zurückgezahlt, muss grundsätzlich auch für Condor gelten. Zumindest Pauschalurlauber müssten aber auch so abgesichert sein. Denn die Reiseanbieter müssen eine Insolvenzversicherung abschließen. Ob die reicht, um alle Ansprüche zu befriedigen, steht allerdings auf einem anderen Blatt.

Wie sollten sich deutsche Urlauber, die über Thomas Cook gebucht haben, jetzt verhalten?

METHMANN Sie sollten in ihren Reise-Sicherungsschein gucken, den sie von Thomas Cook bekommen haben. Dort steht drin, an welchen Versicherer sie sich jetzt wenden müssen. Der übernimmt die Kosten. Wurde die Reise noch nicht angetreten, müssen dem Reisenden alle Anzahlungen zurückerstattet werden. Ist man bereits im Urlaub, muss der Versicherer die Kosten für die Rück­reise übernehmen. Auch für den vorzeitig beendeten Urlaub gibt es entsprechend Geld zurück.

Warum haben Sie trotzdem Zweifel, dass alle Betroffene zum Zuge kommen?

METHMANN Das Gesetz sieht wie gesagt eine Insolvenzversicherung für Reiseanbieter vor, aber auch, dass die jährliche Versicherungssumme nicht mehr als 110 Millionen Euro betragen muss. Eine höhere Haftungssumme macht dann auch keine Versicherung. Wenn aber mehr als 110 Millionen Kundengelder im Umlauf sind, dann wird wohl nicht jeder Verbraucher etwas zurückbekommen. Wir sagen schon seit Jahren, dass diese Summe auf mindestens 250 Millionen Euro erhöht werden muss. Aber die Bundesregierung hat darauf nicht reagiert.

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