Vorziehen der EU-Asylreform Rufe nach beschleunigten Asylverfahren an Flughäfen werden laut
Berlin · In der Debatte über Zurückweisungen von Geflüchteten an den Grenzen wird ein Vorziehen der EU-Asylreform in Deutschland diskutiert. Denn Deutschland hat an Flughäfen auch EU-Außengrenzen. Was könnte das bringen?
Verstärkte Kontrollen an allen deutschen Grenzen und mehr Zurückweisungen von Geflüchteten – mit diesen Instrumenten will die Bundesregierung die irreguläre Migration nach Deutschland weiter zurückdrängen. Nach Darstellung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sind schärfere Maßnahmen auf nationaler Ebene notwendig, bis die Umsetzung der europäischen Asylreform greife.
Die Innenministerin bezieht sich dabei auf die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), die nach jahrelangem Ringen auf EU-Ebene inzwischen beschlossene Sache ist. Sie soll dazu beitragen, Migration europaweit besser zu steuern und vor allem stärker zu begrenzen. Ein zentraler Baustein der Reform ist, dass die EU-Staaten an den Außengrenzen dazu verpflichtet werden, beschleunigte Grenzverfahren für Asylsuchende durchzuführen und sie gegebenenfalls direkt von dort abzuschieben. Dieses Schnellverfahren muss durchlaufen, wer aus einem Land, das EU-weit eine Schutzquote von unter 20 Prozent hat, oder aus einem sogenannten sicheren Herkunftsland kommt. Für die Zeit des Verfahrens sollen Flüchtlinge in haftähnlichen Bedingungen festgehalten und entsprechende Zentren errichtet werden. Die Umsetzung der EU-Reform wird allerdings bis Mitte 2026 dauern.
Nun werden Forderungen laut, einen Teil der Maßnahmen in Deutschland vorzuziehen. Denn auch Deutschland hat an seinen Flughäfen EU-Außengrenzen. „Die europäischen Asyl-Maßnahmen sollten so schnell wie möglich in Deutschland eingeführt werden“, sagte FDP-Fraktionschef Christian Dürr unserer Redaktion. Er forderte, „zügig Ordnung und Kontrolle“ in die Migrationspolitik zu bringen, das müsse „konsequent auf allen Ebenen“ geschehen. „Analog zu den Gewahrsamszentren, die die Koalition an den Landgrenzen vorsieht, sollten daher auch die Zentren für Asyl-Schnellverfahren an den Flughäfen kommen“, betonte Dürr.
SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese begrüßte grundsätzlich die Idee, Maßnahmen „im Rahmen des europarechtlich Umsetzbaren vorzuziehen und national zu regeln“. Er dämpfte aber die Erwartungen auf schnelle Effekte. „Die Errichtung von Einrichtungen an den Flughäfen inklusive Genehmigungsverfahren, Ausschreibungen und anderem in Zusammenarbeit mit den Ländern und Kommunen vor Ort würde allerdings nicht im Schnellverfahren gelingen, sondern entsprechende Zeit in Anspruch nehmen“, sagte Wiese unserer Redaktion.
In der Union wird dagegen nicht auf Länder und Kommunen, sondern auf die alleinige Verantwortung des Bundes verwiesen. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), sieht vor allem Innenministerin Faeser in der Pflicht. „Entscheidend wird die Schnelligkeit der Verfahren und die Rückreiseverpflichtung der Fluggesellschaften sein. Das kann Frau Faeser schnell machen. Dazu braucht sie die Opposition nicht“, sagte Throm unserer Redaktion. Es handele sich um Außengrenzenschutz. „Dafür ist der Bund zuständig“, betonte der CDU-Politiker.
Das Innenministerium (BMI) verwies darauf, dass in dem von der Bundesregierung beschlossenen Sicherheitspaket festgehalten wurde, dass gesetzliche Regelungen zur Umsetzung der GEAS-Reform noch in diesem Jahr dem Parlament vorgelegt werden. Auch prüfe das BMI zur Zeit, das Flughafenasylverfahren (nach § 18a Asylgesetz) mit dem Ziel der Vorbereitung von Asylgrenzverfahren unter dem neuen GEAS weiterzuentwickeln, wie ein Ministeriumssprecher mitteilte.