Kommentar zur Wahlrechtsreform Ein guter Vorschlag von Oppermann

Dass SPD-Politiker Thomas Oppermann mit seinem Vorstoß zur Wahlrechtsreform auch dem ungeliebten Koalitionspartner einen mitgeben wollte, ist offensichtlich. In der Sache hat der Bundestags-Vize trotzdem recht.

Ein guter Vorschlag von Oppermann zur Wahlrechtsreform
Foto: SZ/Robby Lorenz

Deutschland besitzt nach China das zweitgrößte Parlament der Welt – obwohl es bei der Bevölkerungszahl nur auf Platz 17 liegt. Das ist kaum vermittelbar. Hier muss schnellstens eine Änderung her. Zur Not ohne die Union.

Auch inhaltlich ist Oppermanns Vorschlag gut. Die Wahlkreise deutlich zu reduzieren, bringt den Vorteil mit sich, dass das derzeit geltende Wahlrecht nicht im Grundsatz angetastet werden muss. Ein Wahlrecht, das in der Bevölkerung und in der Politik ja grundsätzlich akzeptiert wird – und das keine Partei bevorteilt. Zwar würde das System mit den Überhang- und Ausgleichsmandaten nach dem Oppermann-Vorschlag fortgeführt – der Bundestag also weiter deutlich größer werden als anvisiert –, doch würde man von vornherein von einer deutlich kleineren Basis-Größe ausgehen. Die beabsichtigte Wirkung der Reform wäre also erfüllt.

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