Rassistischer Anschlag Die Regierung zieht Konsequenzen aus der Hanauer Bluttat

Berlin · Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem rassistischen Anschlag in Hanau? Zunächst soll die Polizeipräsenz im öffentlichen Raum verstärkt werden.

Neue Gesetze braucht es zwar keine, doch müssten die bestehenden auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Insbesondere das Waffenrecht. Das machten Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) am Freitag in Berlin deutlich.

Auch am Tag Zwei nach der Bluttat mit insgesamt elf Toten saß der Schock immer noch tief. Seehofer sprach von einem „rassistisch motivierten Terroranschlag“ – dem dritten binnen weniger Monate. Eine solche Tat entstehe nicht aus dem Nichts, meinte Lambrecht. „Wir müssen auch reagieren“, so die Chefin des Justizressorts.

Dazu hatte Seehofer bereits am Abend zuvor mit den Innenministern der Länder Sofortmaßnahmen abgestimmt. Demnach wird die Polizeipräsenz im Land auch vor dem Hintergrund der anstehenden Karnevalsveranstaltungen erhöht. Konkret kündigte Seehofer eine stärkere Überwachung von Bahnhöfen, Flughäfen und des grenznahen Raums an. Auch „sensible Einrichtungen“, insbesondere Moscheen, sollen verstärkt überwacht werden. Der Innenminister betonte, dass die Gefährdungslage durch den Rechtsextremismus in Deutschland „sehr hoch“ sei. So berichtete er von zahlreichen Durchsuchungen bei mutmaßlichen Rechtsextremisten an mehreren Orten, bei denen in jüngster Zeit eine große Zahl von Handgranaten, Waffen sowie Sprengstoff gefunden worden seien.

Die Regierung sieht sich bei der Bekämpfung brauner Umtriebe gut gerüstet. Seehofer und Lambrecht verwiesen dazu auf den am Mittwoch vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur stärkeren Bekämpfung von Hass im Internet sowie auf das gerade erst in Kraft getretene Gesetz zur Verschärfung des Waffenrechts. Demnach gibt es jetzt eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz, um die Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern zu überprüfen. Nun müsse man sehen, ob das auch konsequent umgesetzt werde und die Behörden tatsächlich die nötigen Informationen bekämen, sagte Lambrecht. Daran gibt es jedoch bereits Zweifel. Nach bisherigen Erkenntnissen war der Täter von Hanau Sportschütze und damit legal im Besitz von Waffen. 

Derweil zeigte sich Seehofer skeptisch gegenüber der Forderung nach einer Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz. Dies müsse auch einer gerichtlichen Prüfung standhalten, so der Innenminister. Tatsächlich gibt es dafür hohe Hürden. Bislang behandelt der Verfassungsschutz nur Teilorganisationen der rechtspopulistischen Partei als „Verdachtsfall“.

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