Europawahl Doppelwahl von Doppelstaatlern: Strafbar, aber unkontrollierbar

Berlin · Wer Staatsbürger zweier EU-Länder ist, musste sich bei der Europawahl entscheiden, in welchem Land er wählen will. Ein zweifacher Urnengang ist verboten.

 Wählte 2014 gleich zweimal: Giovanni di Lorenzo.

Wählte 2014 gleich zweimal: Giovanni di Lorenzo.

Foto: imago/Jürgen Heinrich/imago stock

Es war ein folgenschwerer Satz, den Giovanni di Lorenzo am Abend der Europawahl 2014 in der Fernseh-Talkshow von Günther Jauch vor einem Millionenpublikum sagte: „Ich habe in Deutschland gewählt, allerdings zwei Mal: einmal gestern im italienischen Konsulat und einmal heute in einer Hamburger Grundschule.“ Dem Chefredakteur der Wochenzeitung „Die Zeit“ war offensichtlich nicht bewusst, dass er damit eine Straftat gestand, auf die eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft stehen. Denn er fügte auf Nachfrage Jauchs hinzu: „Ich darf zwei Mal wählen, weil ich zwei Pässe habe.“

Das ist falsch. Jeder EU-Bürger darf bei einer Europawahl nur einmal wählen, auch wenn er die Staatsbürgerschaft zweier EU-Länder hat, in zwei Wählerregistern steht und zwei Wahlbenachrichtigungen bekommt. Die Staatsanwaltschaft Hamburg leitete deswegen Ermittlungen wegen des Verdachts der Wahlfälschung gegen di Lorenzo ein. Sie wurden erst nach fünf Monaten gegen Zahlung einer „namhaften“ Summe eingestellt.

Die politische und juristische Debatte über die Konsequenzen aus dem Fall di Lorenzo war kurz, aber heftig. „Die Legitimität der gesamten Europawahl steht in Frage“, warnte der Staatsrechtler Josef Isensee damals. Es gab 44 Einsprüche beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestags wegen mehrfacher Stimmabgabe. Alle wurden als unbegründet zurückgewiesen.

Und was ist seitdem passiert, um eine Doppelwahl von EU-Doppelstaatlern bei Europawahlen auszuschließen? Die Antwort lautet: Nicht viel. Auch bei dieser Europawahl hatten die Wahlbehörden keine wirksame Handhabe, um das Verbot der Doppelwahl durchzusetzen.

„Um mehrfache Stimmabgabe von Wahlberechtigten mit doppelter EU-Staatsangehörigkeit wirksam kontrollieren zu können, müssten wir die Wählerverzeichnisse abgleichen“, sagte der Bundeswahlleiter Georg Thiel der Deutschen Presse-Agentur vor dem Urnengang am Wochenende. „Dazu bräuchten wir einerseits eine rechtliche Grundlage auf europäischer Ebene. Andererseits können Sie sich vorstellen, wie komplex und wie schwierig das wäre.“

Alleine in Deutschland gibt es etwa 11 000 unterschiedliche Wählerregister, die von den Gemeinden geführt werden. Der Aufbau eines europäischen Verzeichnisses würde einen riesigen Aufwand bedeuten. Und dann gibt es noch ein Problem: Aus welchem Wählerverzeichnis wird ein EU-Bürger gestrichen, wenn er in zweien registriert ist? Es seien schon einige Male rechtliche Änderungen diskutiert worden, sagte Thiel. „Man hat aber immer gesagt, dass man bei Doppelstaatlern die Praxis nicht ändern möchte.“

Deswegen beließ man es auch diesmal bei Appellen an das Verantwortungsbewusstsein der Wähler. Auf den Wahlbenachrichtigungen stand diesmal ausdrücklich: „Sie dürfen Ihr Wahlrecht nur persönlich und nur einmal ausüben.“ Ein Hinweis auf die Strafbarkeit der Doppelwahl fehlte aber. Das galt auch für die Informationen, die in den Wahllokalen aushingen.

Wie viele Deutsche es gibt, die einen zweiten Pass eines anderen EU-Staates haben, ist nicht ganz klar. Zwei unterschiedlichen Volkszählungen zufolge liegt die Zahl zwischen 553 000 und 1,02 Millionen – wahrscheinlich näher an der Million. Der Bundeswahlleiter rechnete trotzdem nicht damit, dass es zu einer „nennenswerten Zahl“ von Doppelwählern kommt. „Wir gehen davon aus, dass die Wählerinnen und Wähler verantwortungsvoll mit ihrem Wahlrecht umgehen und Europa sowie dem demokratischen Willensbildungsprozess nicht bewusst schaden wollen“, sagte Thiel.

Damit die Wahl angefochten werden könnte, müsste die Zahl der Doppelwähler so hoch sein, dass sie Relevanz für die Mandatsverteilung hat. Bei der Europawahl 2014 waren in Deutschland etwa 0,6 Prozent der Stimmen für einen Sitz im Europaparlament nötig. Die geringste Stimmenzahl, für die ein Mandat vergeben wurde, war 184 709 für Die Partei.

Das bedeutet, dass sich Zehntausende bei der Europawahl strafbar gemacht haben müssten und dies dann auch aufgedeckt werden müsste, damit die Wahl anfechtbar wäre. Die Wahrscheinlichkeit ist extrem gering. Bei der Europawahl 2014 blieb di Lorenzo der einzige Doppelstaatler, der verriet, dass er zwei Mal gewählt hat. Und auch er gelobte noch am Wahlabend in der Talkshow von Günther Jauch Besserung: „Ich lasse nächstes Mal eine Wahl weg.“

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