DGB sieht in Lohngleichheitsgesetz einen zahnlosen Tiger – Anhörung im Bundestag

Saarbrücken/Berlin · Die Gewerkschaften haben den aktuellen Gesetzentwurf für gleiche Löhne bei Frauen und Männern nach einem Bericht der „Saarbrücker Zeitung“ (Montag-Ausgabe) als weitgehend unwirksam kritisiert. „Die Ausgestaltung des Gesetzes wird dem Ziel des Gesetzes nicht gerecht“, heißt es in einer dem Blatt vorliegenden Stellungnahme des DGB für eine Expertenanhörung an diesem Montag im Bundestag.

 Das Logo des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).Location:Berlin

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Foto: dpa

Zwar handele es sich um ein "wichtiges Signal" in Richtung Lohntransparenz. Doch schließe die Gesetzesvorlage "in hohem Maße Betriebe aus, in denen viele Frauen arbeiten und in denen die Lohnlücke besonders groß ist", wird darin vermerkt. Politisch, so die Kritik des DGB, sei die "Abwehrhaltung gegen ein wirksames Gesetz nicht als wirtschaftsfreundlich, sondern als frauenfeindlich einzuordnen".

"Wir wollen den Auskunftsanspruch für alle Beschäftigten", sagte DGB-Vize Elke Hannack. Arbeitgeber und Teile der Unionsfraktion hätten jedoch dafür gesorgt, "dass ganze Branchen aus dem Geltungsbereich des Gesetzes herausfallen werden, sollte es nicht noch zu Änderungen im parlamentarischen Verfahren kommen", kritisierte Hannack. Obendrein gebe es keine verbindlichen Prüfverfahren, wie sie ursprünglich vorgesehen gewesen seien. "Die Prüfverfahren müssen aber verbindlich sein, um die Entgeltsysteme regelmäßig zu durchleuchten und Lohndiskriminierung aufzudecken", erläuterte Hannack.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verdienten Frauen im Jahr 2016 bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit und Qualifikation immer noch sieben Prozent weniger als Männer. Der nach langem Streit in der Koalition gefundene Kompromiss sieht nun vor, dass nur Mitarbeiter in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten einen individuellen Auskunftsanspruch über das Zustandekommen ihrer Entlohnung bekommen sollen. Zudem sollen Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten regelmäßig Berichte zur Lohngleichheit von Frauen und Männern vorlegen.

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