Interview Ulrich Kelber „Dann droht das maximale Bußgeld“

Berlin · Der Bundesdatenschutzbeauftragte warnt die Konzerne Apple und Google vor Datenmissbrauch im Zusammenhang mit der neuen Corona-App.

 Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für Datenschutz

Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für Datenschutz

Foto: picture alliance/dpa/dpa Picture-Alliance / Wolfgang Kumm

Nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragen, Ulrich Kelber (SPD), beginnt für die geplante Corona-App jetzt die Detailarbeit. Er sei zufrieden, dass sich die Bundesregierung für eine dezentrale Speicherung der Nutzerdaten entschieden habe, sagte Kelber im Gespräch mit unserer Redaktion. Mit der freiwilligen App sollen während der Pandemie Ansteckungsverläufe nachvollzogen werden können.

Herr Kelber, ist die dezentrale Speicherung von Nutzerdaten jetzt der Weisheit letzter Schluss bei der Corona-App?

KELBER Wir haben sowohl die dezentrale als auch die zentrale Speicherung für datenschutzrechtlich darstellbar gehalten. Vom Prinzip der Transparenz und der Datenminimierung ist der dezentrale Ansatz aber datenschutzfreundlicher. Insofern bin ich zufrieden.

Das heißt, die Corona-App wird alle Anforderungen an den Datenschutz erfüllen?

KELBER Wir haben gerade erst die Ankündigung erhalten, auf welches Konzept die Bundesregierung nun setzen will. Nun folgt die Detailarbeit, denn man muss alle Einzelheiten und Spezifikationen unter einem hohen zeitlichen Druck prüfen.

Die Tracing-App soll sich mit den Smartphone-Systemen von Apple und Google verknüpfen. Bekommen diese Konzerne damit nicht noch mehr Überwachungsmacht?

KELBER Die Macht der Konzerne besteht sicherlich schon darin, dass man auf sie angewiesen ist. Teilweise aus Sicherheitsgründen, weil natürlich gerade der Zugang zu Bluetooth-Low-Energy-Signalen sehr restriktiv gehandhabt wird, um das Ausspähen durch App-Betreiber zu verhindern. Die zentrale Frage ist, sind Google und Apple dann in der Lage, die Gesundheitsdaten mit ihren anderen Profilen abzugleichen...

...und wie lautet darauf Ihre Antwort?

KELBER Aus meiner Sicht wäre es ganz klar datenschutzrechtlich widrig, eine solche Kombination vorzunehmen. Beide Konzerne haben versprochen, es nicht zu tun, errichten dafür zum Teil auch technische Vorkehrungen. Bei einem Verstoß, den man herausfinden könnte, käme wohl das maximale Bußgeld nach Datenschutzgrundverordnung in Betracht. Also vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des jeweiligen Konzerns. Bei Apple waren dies zuletzt 260 Milliarden US-Dollar. Das ist eine weitere Sicherung.

Ab wie vielen Nutzern wird die App ein Erfolg?

KELBER Das kann ich als Datenschützer nicht bewerten. Wir schauen uns an, ob es einen triftigen Grund gibt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, also ob die App überhaupt geeignet ist. Bei der Corona-App ist die Situation klar: Sie kann ein weiterer Baustein sein bei der Bekämpfung der Ausbreitung des Virus, nicht mehr und nicht weniger.

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