Urlaub in Corona-Zeiten Sechs wichtige Fragen & Antworten zur Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten

Berlin · Im Urlaub wollen viele vor allem Sommer und Sonne. Wer in Gebiete mit besonders hohen Corona-Fallzahlen reist, soll die Pandemie aber nicht einfach ausblenden können - und bei der Rückkehr getestet werden.

Ein Rettungsassistent der Berufsfeuerwehr hält einen Coronatest in einer Corona-Teststation für Urlaubsrückkehrer.

Ein Rettungsassistent der Berufsfeuerwehr hält einen Coronatest in einer Corona-Teststation für Urlaubsrückkehrer.

Foto: dpa/Jan Woitas

Trotz Corona haben Millionen Bundesbürger wieder die Koffer gepackt - und kommen in der nächsten Zeit zurück, denn in den ersten Bundesländern enden die Sommerferien. Für das Krisenmanagement in Zeiten der Pandemie beginnt damit eine neue heikle Phase: Wie ist zu verhindern, dass Touristen das Virus aus Gebieten mit besonders hohem Corona-Risiko mitbringen und sich wieder neue Infektionsherde über Deutschland verteilen? So war es schon einmal bei Rückkehrern aus Skigebieten in den Alpen. Die Bundesregierung will mit einer neuen Testpflicht gegensteuern, doch viele Fragen sind noch offen.

Was ist genau geplant?

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kündigte am Montag eine generelle Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten an. Die entsprechende Anordnung soll voraussichtlich in der kommenden Woche in Kraft treten. „Das dient dem Schutz aller Bürgerinnen und Bürger“, sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. „Wir müssen verhindern, dass Reiserückkehrer unbemerkt andere anstecken und so neue Infektionsketten auslösen.“ Was als Risikogebiet gilt, steht in einer Liste, die das Robert-Koch-Institut (RKI) führt. In der jüngsten Version reicht sie von Afghanistan und Ägypten über die USA bis zur Zentralafrikanische Republik. Auch das EU-Land Luxemburg steht drauf.

Ist so eine Pflicht überhaupt rechtlich möglich?

Ja, sagen Experten. „Wer in Risikogebiete reist, muss damit rechnen, dass danach ein Test auf ihn zukommen könnte“, meint Rechtswissenschaftler Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg. Ein solcher Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit sei zumutbar und verfassungsrechtlich legitim. Auch der Jurist Sebastian Kluckert von der Universität Wuppertal hält das für legitim. Das Bundesgesundheitsministerium verweist auf Paragraf 5 des Infektionsschutzgesetzes, das kürzlich für Ausnahmelagen wie Corona geändert worden war. Demnach kann das Bund eine ärztliche Untersuchung bei Einreisenden aus Risikogebieten zur Pflicht machen - ausschließlich zur Feststellung und Verhinderung einer Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit.

Was bringen Tests grundsätzlich?

Bei einem Coronavirus-Test nimmt geschultes Personal einen Abstrich aus Mund, Nase oder Rachen. Das liefert aber auch nur eine Momentaufnahme - direkt danach kann man sich anstecken. Die CDU-Gesundheitsexpertin Karin Maag forderte im SWR: „Für mich muss ein solcher Test, der eine Quarantäne beenden soll, zwingend nach der Inkubationszeit von fünf bis sieben Tagen wiederholt werden.“ Sonst gebe es keine absolute Sicherheit. Auch Patrick Larscheid, der als Amtsarzt für den Flughafen Berlin-Tegel zuständig ist, warnte jüngst mit Blick auf Flughafentests: „Diese Testung schafft es nicht, Sicherheit herzustellen.“ Er bemängelte: „Es ist nicht sicher, dass auf diese Weise das Zeitfenster der Infektion erfasst wird.“

Wer würde die Pflichttests bezahlen?

Die Reisenden sollen die Pflichttests nichts kosten. Kanzleramtschef Helge Braun argumentierte am Montag im rbb-Inforadio noch vor Spahns Ankündigung: „Wenn der Staat etwas anordnet, dann kann er das nicht auch noch zulasten desjenigen tun.“ Die genaue Gegenfinanzierung soll noch festgelegt werden - andere Corona-Tests zahlen die gesetzlichen Krankenkassen, der Bund hat aber Zuschüsse angekündigt. An einer Kostenübernahme gab es aber schon Kritik. Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) will Betroffenen die Kosten in Rechnung stellen. Auch FDP-Chef Christian Lindner sagte: „Wer sich in ein Risikogebiet freiwillig begibt als Tourist, der wird damit in Kauf nehmen müssen, dass er für diesen Test auch bezahlt.“

Wie viele Menschen wären betroffen?

Schwer zu sagen, es dürfte aber nur um einen eher kleinen Teil aller Auslandsurlauber gehen. Denn wer trotz Corona in ein Land reist, das das RKI wegen hoher Fallzahlen als Risikogebiet einstuft, muss bei der Rückkehr schon jetzt 14 Tage in Quarantäne. Es sei denn, er weist einen negativen Test vor. Und Urlaubshochburgen wie Italien, Spanien oder Österreich stehen aktuell gar nicht auf der Liste - was sich aber ändern kann. Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach forderte denn auch auf dem Nachrichtenportal „watson.de“, jeder Urlaubsrückkehrer solle getestet werden. „Die Unterscheidung zwischen Risikoländern und Nicht-Risikoländern ist künstlich und sinnlos. Es kommt eher auf das Verhalten der Menschen am Urlaubsort an.“ Und das sei nicht immer vorbildlich gewesen wie etwa auf Mallorca zu sehen.

Wie geht es weiter?

Seit dem Wochenende können sich Rückkehrer aus Risikogebieten schon an mehreren deutschen Flughäfen freiwillig testen lassen. Da die Risiko-Liste vor allem Länder außerhalb Europas umfasst, dürfte sich der Fokus der Pflichttests ebenfalls vor allem auch auf Flughäfen richten. Organisatorische Fragen sind noch offen. Bayern will laut Ministerpräsident Markus Söder (CSU) auch an Autobahn-Grenzübergängen zu Österreich freiwillige Teststationen einrichten - ebenso an den Hauptbahnhöfen in München und Nürnberg. Generell komme es bei der Notwendigkeit von Tests nicht auf den Einreiseweg an, erläuterte Kanzleramtschef Braun - sondern darauf, woher man kommt.

(dpa)
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