Urlaub in Corona-Zeiten Was müssen Urlauber bei Rückreise aus Risikogebieten beachten?

Saarbrücken · Auch dieses Jahr macht die Corona-Pandemie die Urlaubsplanung komplizierter. Wir erklären, was Sie beachten müssen, wenn Sie trotzdem verreisen wollen.

Anzeigetafeln zeigen die ankommenden Flüge am Flughafen von Palma de Mallorca. Spanien gilt momentan als einfaches Risikogebiet.

Anzeigetafeln zeigen die ankommenden Flüge am Flughafen von Palma de Mallorca. Spanien gilt momentan als einfaches Risikogebiet.

Foto: dpa/Clara Margais

Die Inzidenzzahlen sinken im Saarland und in ganz Deutschland. Aber die Delta-Variante bereitet Politik, Wissenschaft und Wirtschaft immer noch Kopfschmerzen. Darum bleiben Urlaubsreisen weiter kompliziert. Aber: Risikogebiet ist nicht gleich Risikogebiet! Die Bundesregierung unterscheidet drei Arten: In Virusvariantengebieten breiten sich mutierte Varianten des Coronavirus aus. In Hochinzidenzgebieten liegt die Sieben-Tage-Inzidenz über 200 und in einfachen Risikogebieten über 50.

Laut Einreiseverordnung gilt: Wer sich zehn Tage vor Rückreise nach Deutschland in einem Risikogebiet oder einem Hochinzidenzgebiet aufgehalten hat, muss für zehn Tage zuhause bleiben. Genesene, Geimpfte und negativ Getestete können einen Nachweis im Einreiseportal der Bundesrepublik hochladen, um die häusliche Quarantäne abzukürzen. Und wer den Nachweis schon vor der Einreise übermittelt, dem bleibt die Quarantäne sogar erspart.

Anders sieht es bei Virusvariantengebieten aus: Hier müssen Rückkehrer 14 Tage in Quarantäne bleiben. Eine Verkürzung ist nicht möglich. Zudem gilt ein Beförderungsverbot für den Personenverkehr mit Zug, Bus, Schiff oder Flugzeug aus diesen Staaten.

Ganz egal, ob jemand aus einem Risikogebiet einreist oder nicht: Wer fliegt, braucht einen Nachweis! Laut Einreiseverordnung des Bundes müssen Flugreisende grundsätzlich vor dem Abflug einen negativen Corona-Test vorlegen oder nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind.

Das kann einen Strich durch viele Urlaubspläne machen: Die Azoren sind Virusvariantengebiet, die Malediven Hochinzidenzgebiet und Spanien einfaches Risikogebiet (Stand 2. Juli). Wer dennoch verreisen möchte, findet eine tagesaktuelle Übersicht von Reisezielen und ihrer Risiko-Einstufung auf der Homepage des RKI. Wer aus einem der aufgezählten Risiko-Länder zurückkehren will, muss die Einreise vorher online anmelden.

Verdienstausfall bei Quarantäne

Die Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände (VSU) weist in einer Mitteilung darauf hin, dass Rückkehrende aus Risikogebieten laut Infektionsschutzgesetz keinen Anspruch auf Entgelt oder Entschädigung haben, wenn sie wegen der Quarantäne nicht arbeiten können. Das Argument: Wenn das Urlaubsziel bis zu zwei Tage vor Abreise als Risikogebiet ausgewiesen wurde, ist die Ansteckungsgefahr vorhersehbar und vermeidbar.

„Sollten Sie nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet an dem Coronavirus (COVID-19) erkranken, müssen Sie damit rechnen, dass Sie für die Dauer der Erkrankung keine Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz erhalten, da Sie hätten voraussehen können, dass bei einer Reise in ein vor Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet eine erhöhte Ansteckungsgefahr besteht“, heißt es in der Mitteilung der VSU.

Weitere Infos zur digitalen Einreiseanmeldung, zur Nachweispflicht und zur Einreisequarantäne stellt das Bundesgesundheitsministerium in einem Online-FAQ zur Verfügung.

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