Corona-Lockerungen Das gilt für Urlauber in den Bundesländern

Service | Berlin · Viele Menschen sehnen sich nach Urlaub. Die Möglichkeiten in der Corona-Pandemie sind weiterhin begrenzt. Doch mancherorts wird kräftig gelockert. Ein Überblick.

 Tourismus in Deutschland? Diesen Sommer könnte das in den meisten Bundesländern möglich sein – aber mit unterschiedlichen Regeln.

Tourismus in Deutschland? Diesen Sommer könnte das in den meisten Bundesländern möglich sein – aber mit unterschiedlichen Regeln.

Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Entspannen im Strandkorb oder Wandern in den Bergen: Viele sehnen sich nach Urlaub, doch in der Corona-Pandemie bleiben Möglichkeiten dazu weiterhin begrenzt. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen über 100, greifen dort ab dem übernächsten Tag bundeseinheitliche Maßnahmen: Restaurants und Hotels bleiben geschlossen. Für Regionen mit stabilen Sieben-Tage-Inzidenzen unter 100 entscheiden die Länder über die Corona-Maßnahmen. Mancherorts wird kräftig gelockert. Ein Überblick.

BAYERN

In bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 dürfen am Pfingstwochenende Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und auch Jugendherbergen wieder für Touristen öffnen. Gleiches gilt für Seilbahnen, die Fluss- und Seenschifffahrt, touristischen Bahn- und Busverkehr, Städte- und Gästeführungen im Freien sowie für die Außenbereiche von medizinischen Thermen. Voraussetzung ist ein maximal 24 Stunden alter negativer Corona-Test. Biergärten und die Außengastronomie dürfen bereits jetzt bei Inzidenzen unter 100 wieder öffnen. Menschen aus Bayern können zum Einkaufen oder zu Besuchen nun wieder nach Österreich fahren, ohne anschließend in Quarantäne zu müssen.

SCHLESWIG-HOLSTEIN

Im nördlichsten Bundesland ist Tourismus mit Übernachtungen und Gastronomie derzeit in vier Modellregionen möglich: An der Lübecker Bucht in den Ostsee-Ferienorten Timmendorfer Strand, Scharbeutz, Neustadt und Sierksdorf, in Nordfriesland, in der Schleiregion um Schleswig und Kappeln plus Eckernförde sowie in Büsum (Dithmarschen). Es gibt Kontaktbeschränkungen und strenge Hygieneauflagen, samt Testpflicht in dichten Abständen. Überall im Land ist bereits Außengastronomie erlaubt, da die Corona-Inzidenz durchweg unter 100 liegt. Ab Montag öffnet Schleswig-Holstein den Tourismus für das ganze Land, bei anhaltenden Restriktionen, die allerdings gelockert werden. Frische negative Corona-Tests bleiben Pflicht für alle. Lokale dürfen dann unter strengen Auflagen auch ihre Innenbereiche öffnen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN

In Mecklenburg-Vorpommern darf die Gastronomie von Pfingstsonntag (23. Mai) an wieder öffnen - außen und innen. Der Tourismus in dem Bundesland wird am 7. Juni für Einwohner des Landes und am 14. Juni für Gäste aus den anderen Bundesländern geöffnet.

NIEDERSACHSEN

In Niedersachsen sind Tourismus und Gastronomie wieder vorsichtig geöffnet worden. Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen sind zunächst für Einwohner des Bundeslandes möglich, es zählt der Erst- oder Zweitwohnsitz. An dieser sogenannten Landeskinderregelung soll voraussichtlich bis Ende Mai festgehalten werden. Geöffnet hat zudem die Außengastronomie, all dies kombiniert mit einer Testpflicht. Tagesausflüge sind uneingeschränkt möglich, auch für Einwohner anderer Bundesländer.

BERLIN

Am Dienstag hatte der Senat Lockerungen für die Außengastronomie in Aussicht gestellt, am Freitag hat er sie nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur nun beschlossen - für die Zeit ab Freitag vor Pfingsten (21.5.). Voraussetzung ist neben einem vor dem Hintergrund der anhaltenden Pandemie obligatorischen Hygienekonzept, dass die Sieben-Tage-Inzidenz bis dahin weiter stabil unter 100 liegt. Gäste müssen einen negativen Corona-Test nachweisen oder vollständigen Impfschutz haben. In den Innenräumen dürfen Gaststätten weiterhin keine Gäste bewirten. Für die Hotels in der Hauptstadt sind noch keine Öffnungsschritte geplant.

HAMBURG

Die Hamburger Gastronomen dürfen auf eine Öffnung ihrer Außenbereiche schon zu Pfingsten hoffen. Nach einem Bericht des „Hamburger Abendblatts“ (Freitag) will Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) bezahltes Essen und Trinken im Freien statt frühestens in einem Monat nun doch bereits im zweiten Lockerungsschritt ermöglichen, über den der Senat am kommenden Dienstag beraten wird. Auch nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur gibt es Überlegungen im rot-grünen Senat, die Außengastronomie bereits zu Pfingsten freizugeben. Angesichts einer Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 100 hatte der Hamburger Senat die nächtliche Ausgangsbeschränkung aufgehoben. Zunächst hieß es, die Außenbereiche von Restaurants und Kneipen sollten in Hamburg frühestens Anfang Juni öffnen dürfen.

NORDRHEIN-WESTFALEN

Im bevölkerungsreichsten Bundesland sollen Hotels und Pensionen für private Gäste bei einer stabilen Wocheninzidenz unter 100 wieder öffnen dürfen. Sie können aber nur bis zu 60 Prozent ihrer Kapazitäten ausschöpfen. Gäste müssen getestet, geimpft oder genesen sein. Auch Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen. Bei einer stabilen Wocheninzidenz unter 50 fallen die Kapazitätsbegrenzungen für Hotels weg. Bei unter 100 darf die Außengastronomie wieder geöffnet werden, sind es weniger als 50 Infizierte je 100 000 Einwohner, darf auch wieder drinnen bedient werden. Wieder öffnen dürfen Minigolfanlagen, Klettergärten und andere kleine Freizeiteinrichtungen.

BADEN-WÜRTTEMBERG

Wo die Infektionszahlen ausreichend niedrig sind und die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 100 liegt, lässt die neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg umfangreiche Öffnungen zu – wenn auch unter Auflagen. Das neue Regelwerk trat am Freitag in Kraft, von Samstag an könnten die ersten Städte und Landkreise davon Gebrauch machen: Liegen die Corona-Zahlen in den Kreisen fünf Tage in Folge unter einer Inzidenz von 100, darf zum Beispiel die Außen- und Innengastronomie zwischen 6.00 Uhr und 21.00 Uhr mit Hygieneauflagen und Testkonzepten wieder öffnen. Die neue Verordnung sieht weiter vor, in den Kreisen unter der 100er Marke Hotels und Pensionen wieder öffnen zu lassen – auch Ferienwohnungen dürfen wieder vermietet werden. Kulturveranstaltungen wie Theater, Opern, Konzerte und Kino sind im Freien in den Regionen unter 100 wieder möglich. Galerien, Museen und Gedenkstätten dürfen dort auch wieder öffnen – genauso wie Bibliotheken und Archive.

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