Bund und Länder beschließen bundesweit 2G in Handel und Gastronomie Corona-Beschlüsse: Für Ungeimpfte wird das Leben schwieriger

Analyse | Berlin · Noch bevor die neue Ampel-Regierung im Amt ist, haben Bund und Länder am Donnerstag einen neuen Katalog mit schärferen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Vor allem für Ungeimpfte wird das Leben schwieriger. Dazu die wichtigsten Fragen und Antworten.

Die scheidende und der neue Bundeskanzler am Donnerstag in Berlin: Angela Merkel (CDU) geht, Olaf Scholz (SPD) kommt.

Die scheidende und der neue Bundeskanzler am Donnerstag in Berlin: Angela Merkel (CDU) geht, Olaf Scholz (SPD) kommt.

Foto: dpa/John Macdougall

Wie will die Ampel sicherstellen, dass genügend Impfstoff zur Verfügung steht für bis zu 30 Millionen Impfungen bis Weihnachten? Ein Krisenstab im Kanzleramt soll unter der Leitung des Bundeswehr-Generals Carsten Breuer logistische Schwierigkeiten lösen und den Impfstoff in die Fläche bringen. Nach Angaben der Bundesregierung stehen genug Dosen zur Verfügung, um auch einer hohen Nachfragen nachkommen zu können. Der designierte Kanzler Olaf Scholz (SPD) rief erneut dazu auf, sich zum ersten Mal impfen oder eine Auffrischungsimpfung geben zu lassen. Zudem wird ein ständiges Expertengremium eingerichtet, das im Kanzleramt wöchentlich tagen soll.

Wer darf künftig impfen? Der Kreis der Personen, die impfen dürfen, soll nach dem Beschluss von Bund und Ländern deutlich ausgeweitet werden. Kurzfristig sollen Ärztinnen und Ärzte das Impfen an Apotheker und Pflegefachkräfte etwa in Altenheimen delegieren dürfen. Mittelfristig will der Gesetzgeber generell Apothekern, Zahnärzten und weiteren Personengruppen erlauben zu impfen.

Was gilt künftig im Kultur- und Freizeitbereich, wie sieht es mit Großveranstaltungen aus?  Zu Kinos, Theater, Gaststätten und anderen Kultur- und Freizeiteinrichtungen haben nur noch Geimpfte und Genese Zugang (2G) – und zwar unabhängig von den Inzidenzen. Zusätzlich kann ein aktueller Negativ-Test vorgeschrieben werden (2G-plus). Auch bei Großveranstaltungen gilt 2G, zusätzlich wird die Auslastung auf 30 bis 50 Prozent der Kapazität beschränkt. Die Obergrenze für Zuschauerzahlen ist allerdings weit gefasst: in Innenräumen auf maximal 5000 Zuschauer, im Freien auf maximal 15.000. Das gilt auch für Fußballspiele. In Ländern mit hohem Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen „nach Möglichkeit“ abgesagt und Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden.

Was soll im Einzelhandel gelten? Shoppengehen soll für Ungeimpfte nicht mehr möglich sein. Künftig soll bundesweit im Einzelhandel die 2G-Regel gelten – und zwar ebenfalls unabhängig von der regionalen Infektionslage. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs, also vor allem der Lebensmitteleinzelhandel. Welche weiteren Geschäfte als Läden des täglichen Bedarfs gelten, sollen die Länder in Verordnungen festlegen. Der Handel warnt vor Milliarden-Umsatzeinbußen. Kritisch wird zudem die Kontrollierbarkeit der 2G-Regel im Handel gesehen: In Sachsen etwa sind rund 50 Prozent der Bürger nicht geimpft.

Welche Kontaktbeschränkungen sollen künftig gelten? Private Zusammenkünfte werden vor allem für Ungeimpfte beschränkt. Erlaubt sind künftig nur noch Treffen mit Personen des eigenen Haushalts und maximal zwei Personen eines anderen Haushalts. Kinder bis 14 Jahren sind ausgenommen. Wenn nur geimpfte oder genesene Personen zusammenkommen, gibt es keine Schranken. Fraglich bleibt aber, wie die Regeln im Privatbereich durchgesetzt und kontrolliert werden sollen.

Wo müssen Clubs und Diskotheken geschlossen werden? In Gebieten mit mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen sollen die Innenräume von Clubs und Diskotheken geschlossen werden. Einige Länder waren der Auffassung, dass dies das neue Infektionsschutzgesetz nicht zulasse, aus Sicht des Bundes ist dies aber schon möglich. Bei der anstehenden Änderung des Gesetzes werde diese Möglichkeit aber noch einmal unzweifelhaft klargestellt, heißt es im Beschluss.

Was gilt an den Schulen? „In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen“, heißt es im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz. Nordrhein-Westfalen hatte erst in dieser Woche die Maskenpflicht wieder eingeführt. Zudem gilt sie in vielen Ländern nicht für alle Klassenstufen, sondern nur für die älteren Schüler.

Was will die Ampel am Infektionsschutzgesetz ändern? Bund und Länder haben sich für eine Nachbesserung des Gesetzes ausgesprochen. Die Länder sollen weiterhin „angemessene zusätzliche Maßnahmen“ zur Verfügung haben, beispielsweise befristete Schließungen von Gaststätten oder Einschränkungen bei Hotelübernachtungen. Die Maßnahmen sollen je nach Infektionsgeschehen regional angepasst werden können. Zudem gibt es aus der SPD die Zusage, dass die Übergangsfrist für bereits geltende Maßnahmen, die noch auf der alten Gesetzesgrundlage beschlossen wurden, über den 15. Dezember hinaus verlängert wird. Darauf hatten die Länder gedrungen. Ein flächendeckender Lockdown soll allerdings nicht mehr möglich sein.

Wann wird es eine einrichtungsbezogene Impfpflicht geben? Die Ampel-Parteien wollen zügig einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen, der eine Impfpflicht für das Personal in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenwill die einrichtungsbezogene Impfflicht jetzt unterstützen. „Es geht um eine ,Impfnachweispflicht´, nicht um eine Impfpflicht. Wer sich nicht impfen lassen möchte, verhält sich – anders als bei einer Impfpflicht – vollkommen rechtmäßig. Es gibt auch keine Sanktionen wie etwa Bußgelder bei Nichtimpfung, sondern der Betroffene darf dann die Pflegeeinrichtung nicht mehr betreten“, erklärte FDP-Parlamentsgeschäftsführer Florian Toncar. Die Stiftung Patientenschutz warnte aber vor falschen Erwartungen. „Heute zählen wir 400 Corona-Tote. Eine Umkehr dieser dramatischen Entwicklung ist nicht in Sicht. Den 900.000 Pflegeheimbewohnern muss sofort geholfen werden. Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht hilft aber frühestens ab Februar oder März. Bis dahin wird das Durchimpfen des Pflegepersonals dauern“, sagte Vorstand Eugen Brysch.

Soll es eine allgemeine Impfpflicht geben? Der designierte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) befürwortet eine allgemeine Impfpflicht für alle Bürger, auch die scheidende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und FDP-Chef Christian Lindner sind dafür – alle drei waren bislang dagegen gewesen. Darüber soll der Bundestag zeitnah, etwa ab Februar 2022, ohne Fraktionszwang entscheiden. Der Favorit für das Amt des FDP-Fraktionschefs, Christian Dürr, begrüßte das. „In der Vergangenheit hat es sich bewährt, medizinethische Themen zur Gewissensentscheidung zu machen“, sagte Dürr unserer Redaktion. Eine allgemeine Impfpflicht hätte in der FDP-Fraktion sehr wahrscheinlich keine Mehrheit, wie aus Kreisen der Fraktion zu hören war. Die Abstimmung frei zu geben, verhindert somit, dass die drei Ampel-Parteien eine eigene Mehrheit verfehlen.

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