Zehn Jahre nach Aufdeckung des Skandals Kritik an Trierer Bischof in Missbrauchsskandal

Trier · Stephan Ackermann glaubt an eine Einigung bei der Entschädigung. Opfer-Vertreter zweifeln am Aufklärungswillen.

 Bischof Stephan Ackermann ist Missbrauchsbeauftragter der Katholischen Kirche.

Bischof Stephan Ackermann ist Missbrauchsbeauftragter der Katholischen Kirche.

Foto: dpa/Harald Tittel

Rund zehn Jahre nach der Aufdeckung des Missbrauchsskandals in der deutschen katholischen Kirche im Januar 2010 hält die Kritik an der Aufarbeitung und der Entschädigung an. Nach Ansicht der Opferinitiative „Eckiger Tisch“ hat es vielerorts noch „keine echte Aufklärung und Aufarbeitung“ gegeben. Es gebe nur „einige Leuchttürme in der Landschaft“, sagte Sprecher Matthias Katsch am Donnerstag. Er hoffe, dass die Bischöfe im Frühjahr endlich grünes Licht für die unabhängige und transparente Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch nach einheitlichen Kriterien geben werden. Dann könnten Forscher „unabhängig von der Person die Verantwortung“ benennen – was bisher noch nicht passiert sei. In diesem Zusammenhang verschärfte gestern der Kriminologe und ehemalige niedersächsische Justizminister Christian Pfeiffer in Trier seine Kritik an Ackermann. Er glaube nicht, dass es zu einer echten Aufarbeitung kommen werde, sagte er unserer Zeitung und verwies auf die von der Kirche gestoppte Studie, die von ihm erstellt werden sollte. „Wir wollten Transparenz und sind deswegen gestoppt worden“, sagt der Professor. Pfeiffer bezeichnete Ackermann als Mitläufer, sein Vorgänger in Trier, der heutige Münchner Kardinal Reinhard Marx, gebe den Ton an – und habe Transparenz verhindert.

 Bischof Ackermann seinerseits äußerte sich gegenüber unserer Zeitung zuversichtlich, dass es beim Thema Entschädigung in diesem Jahr eine Lösung geben werde. Das Thema werde auf der nächsten Vollversammlung der Bischöfe erneut auf die Tagesordnung kommen. Für die Höhe der Zahlungen hatte im September eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Opfern zwei Modelle vorgeschlagen: eine Pauschale von rund 300 000 Euro pro Opfer oder ein abgestuftes Verfahren, bei dem je nach Schwere des Falls zwischen 40 000 und 400 000 Euro gezahlt werden. Im Bistum Trier gingen bislang 506 000 Euro an 105 Betroffene.

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