Anspruch auf Lockerungen Karlsruhe stärkt Rechte von Langzeithäftlingen
Karlsruhe · Langjährig inhaftierte Gefangene haben einen Anspruch auf Lockerungen im Strafvollzug, um ihnen den Weg für ein späteres Leben in Freiheit zu ebnen. Bewachte Ausführungen außerhalb des Gefängnisses seien zu ermöglichen, bevor haftbedingte Beschwerden eintreten und die Lebenstüchtigkeit eingeschränkt wird, befand das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Freitag.
18.10.2019
, 20:51 Uhr
Wegen einer pauschal angenommenen Fluchtgefahr dürften Ausführungen nicht verweigert werden.