Bundestag beschließt neues Gesetz Das Wohngeld wird aufgebessert
Berlin · Der Bundestag will höhere Leistungen für Niedrigverdiener-Haushalte beschließen. Zudem sollen mehr Menschen Hilfen fürs Wohnen erhalten.
Eine gute Nachricht für Haushalte mit niedrigem Einkommen: Der Bundestag will an diesem Freitag eine Reform des Wohngeldes beschließen. Vorgesehen sind Leistungsverbesserungen und erstmals auch eine regelmäßige Dynamisierung der Hilfen. Dadurch können am Ende deutlich mehr Haushalte von den staatlichen Zuschüssen profitieren. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Nachfolgend die wichtigsten Neuerungen.
Reform: Zur Entlastung von Haushalten mit niedrigem Einkommen hatten sich Bund und Länder schon beim Wohngipfel im September 2018 für eine Reform des Wohngeldes ausgesprochen. Daraus entstanden ist jetzt das „Wohngeldstärkungsgesetz“. Es sieht eine Anpassung des Wohngeldes an die allgemeine Mieten- und Preisentwicklung vor. Neben den bereits geltenden sechs Mietstufen, denen alle Städte und Kreise in Deutschland zugeordnet sind, wird eine siebte Stufe für Orte mit besonders hohem Mietenniveaus eingeführt, um Mieter dort gezielter zu entlasten.
Wirkung: Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), die das Bundesinnenministerium in Auftrag gab, werden insgesamt rund 660 000 Haushalte von dem neuen Gesetz profitieren. Darunter 180 000, die erstmals oder wieder Anspruch auf Wohngeld haben, sowie 25 000 Haushalte, die mit der Wohngelderhöhung nicht mehr auf Hartz IV oder Sozialhilfe angewiesen sind. Der durchschnittliche Zuschuss für einen Zwei-Personen-Haushalt, der bereits Wohngeld bezieht, wird um etwa 30 Prozent auf 190 Euro im Monat steigen.
Dynamisierung: Zuletzt wurde das Wohngeld zum 1. Januar 2016 angepasst. Seitdem sind die Mieten und Verbraucherpreise deutlich gestiegen. Obendrein führten schon Lohnerhöhungen in Höhe des Inflationsausgleichs zur Reduzierung oder gar Verlust des Wohngeldanspruchs. In der Folge nahm dann auch die Zahl der begünstigten Haushalte ab. Seit 2016 ist sie von 631 000 auf nur noch 480 000 gesunken. Um solche Entwicklungen künftig zu vermeiden, wird das Wohngeld dynamisiert, das heißt, alle zwei Jahre an die aktuellen Mietpreise und Löhne angepasst.
Leistung: Das Wohngeld ist eine Leistung für Geringverdiener, die keine andere Unterstützung wie Hartz IV bekommen. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld besteht, wird individuell geprüft. Entscheidend dabei sind drei Faktoren: die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, die Höhe des Gesamteinkommens und die Höhe der zuschussfähigen Miete.
Reaktion: „Die Wohngeldreform ist grundsätzlich zu begrüßen. Vor allem die geplante Dynamisierung ist ein großer Fortschritt“, sagte der Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten unserer Redaktion. Zu kritisieren sei allerdings, dass für die Berechnung des Wohngeldes auch weiterhin die Kaltmiete ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Heizkosten den Ausschlag gebe.