Länder machen Druck Gaffern drohen bald empfindliche Strafen

Berlin/Saarbrücken · Wenn Gaffer mit Videos und Fotos von Unfällen, Anschlägen oder Naturkatastrophen tödlich verunglückte Opfer bloßstellen, sollen sie künftig bestraft werden.

Wie eine Sprecherin am Freitag erläuterte, will das Bundesjustizministerium dazu „zeitnah“ einen Gesetzentwurf zum Schutz des postmortalen Persönlichkeitsrechts vorlegen.  Der Bundesrat hatte zuvor vom Bundestag eine entsprechende Vorlage verlangt. Schaulustige, die den Einsatz von Rettungskräften behindern, können bereits wegen unterlassener Hilfeleistung bestraft werden. Das Herstellen und Verbreiten von bloßstellenden Aufnahmen Verstorbener ist aber noch straffrei.

Im Saarland waren im Dezember drei mobile Sichtschutzwände zum Schutz vor Gaffern an Unglückststellen angeschafft worden. Weder die Polizei  noch das THW oder die Feuerwehr haben diese bislang angefordert, teilte das Saar-Verkehrsministerium gestern mit. Von der Alarmierung bis zum Aufbau könne es 90 Minuten dauern.

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