Bundesarztregister Großteil der Arztpraxen nicht barrierefrei

Berlin · Nur gut ein Drittel der Standorte ist auf Behinderte ausgerichtet. Die Linke sieht darin eine Einschränkung der freien Mediziner-Wahl.

 Nur ein kleiner Teil der Arztpraxen in Deutschland ist auf Menschen mit Einschränkungen – zum Beispiel Rollstuhlfahrer – ausgerichtet.

Nur ein kleiner Teil der Arztpraxen in Deutschland ist auf Menschen mit Einschränkungen – zum Beispiel Rollstuhlfahrer – ausgerichtet.

Foto: dpa-tmn/Mascha Brichta

Für Patienten mit Behinderungen wird die medizinische Versorgung häufig zum Problem, weil die meisten Arztpraxen nicht barrierefrei sind. So verfügt in Deutschland nur gut jeder dritte Praxisstandort über entsprechende Merkmale wie zum Beispiel ebenerdige Erreichbarkeit, behindertengerechte Toiletten oder gar spezielle Untersuchungsmöbel. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken hervor, die unserer Redaktion vorliegt.

Den Angaben zufolge weist das Bundesarztregister aktuell insgesamt gut 132 000 Praxisstandorte in Deutschland aus. Für knapp 79 000 von ihnen liegen Informationen zur Barrierefreiheit vor. Lediglich 36,7 Prozent weisen demnach wenigstens ein entsprechendes Merkmal auf, um Menschen mit körperlicher, Hör- oder Sehbehinderung gerecht zu werden. Das sind rund 29 000 Praxisstandorte. Hochgerechnet auf alle Einrichtungen wären es etwa 48 000 mit mindestens einer behindertengerechten Eigenschaft.

„Es ist überaus bedauerlich, dass in nur so wenigen Arztpraxen Patientinnen und Patienten mit Beeinträchtigungen behandelt werden können“, sagte die Sozialexpertin der Linksfraktion im Bundestag, Sabine Zimmermann. So könnten beispielsweise Rollstuhlfahrer bei vielen niedergelassenen Ärzten nicht behandelt werden, weil keine behindertengerechten Parkplätze zur Verfügung stünden, geeignete Aufzüge fehlten oder die Praxisräume nicht rollstuhlgerecht seien. „De facto ist für viele Menschen mit Beeinträchtigung damit die gesetzlich verbriefte freie Arztwahl nicht gewährleistet“, kritisierte Zimmermann.

Die Linken-Politikerin erinnerte an die bereits seit elf Jahren geltende UN-Behindertenrechtskonvention, nach der auch die Gesundheitsversorgung für Menschen mit Handicap sicherzustellen sei. Hier müsse die Bundesregierung deutlich mehr tun, meinte Zimmermann. So könnte der Staat Geld zur Verfügung stellen, um Ärzte bei der Einrichtung behindertengerechter Praxen zu unterstützen.

Aus der Stellungnahme der Bundesregierung geht allerdings hervor, dass sich die systematische Erfassung von Merkmalen zur Barrierefreiheit im Bundesarztregister selbst noch im Aufbau befindet. Bis vor wenigen Jahren lagen darüber kaum Erkenntnisse vor.

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