Bundesarbeitsminister Heil Homeoffice-Verordnung soll ab Mittwoch nächster Woche gelten

Berlin/Saarbrücken · Die neue Verordnung zum Homeoffice wird laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil voraussichtlich am Mittwoch nächster Woche in Kraft treten. Er äußerte sich auch zu der Frage, warum Mitarbeiter nicht zum Homeoffice gezwungen werden können.

 Eine Frau sitzt mit einem Laptop an einem Tisch im Homeoffice.

Eine Frau sitzt mit einem Laptop an einem Tisch im Homeoffice.

Foto: dpa/Fabian Strauch

„Wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen, müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten Homeoffice anbieten“, sagt Heil. Viele Unternehmen machten das bereits vorbildlich, aber es sei „durchaus viel Luft nach oben“. Ziel sei es, Kontakte zu reduzieren und mögliche Infektionen zu vermeiden. Die Verordnung wurde Heil zufolge vom Kabinett gebilligt und wird voraussichtlich am 27. Januar in Kraft treten. Sie sei zunächst bis zum 15. März befristet. Heil begründete die verbindlichere Homeoffice-Regelung mit dem Infektionsgeschehen. Mehr Homeoffice entlaste den öffentlichen Nahverkehr und schütze damit auch diejenigen stärker, die nicht im Homeoffice arbeiten können.

Was „zwingende betriebliche Gründe“ sind, die gegen das Homeoffice sprechen, müssen Heil zufolge die Arbeitgeber selbst definieren. Während sie in die Pflicht genommen werden sollen, können Beschäftigte wiederum nicht gezwungen werden, im Homeoffice zu arbeiten. Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage, erklärte Heil.

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