Corona-Beschlüsse Zielgenauer im Kampf gegen das Virus

Berlin · Bund und Länder wollen bei lokalen Corona-Ausbrüchen keine ganzen Landkreise abriegeln. Auch bei den Tests will man präziser vorgehen.

Eine Corona-Teststation in Gütersloh. Bund und Länder wollen Kriterien festlegen, wann und in welchem Umfang Urlaubsrückkehrer getestet werden sollen.

Eine Corona-Teststation in Gütersloh. Bund und Länder wollen Kriterien festlegen, wann und in welchem Umfang Urlaubsrückkehrer getestet werden sollen.

Foto: dpa/Jonas Güttler

Das Virus verbreitete sich rasend schnell am Tönnies Stammsitz im Kreis Gütersloh: Gleich 1400 Beschäftigte infizierten sich Mitte Juni mit Corona. Die Folge: Der gesamte Landkreis musste in den Lockdown. Künftig wollen Bund und Länder deutlich zielgenauer auf solche lokalen Ausbrüche reagieren. Am Donnerstag einigten sich Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) und die Staatskanzleichefs der Länder nun auf kleinräumige Maßnahmen gegen die Pandemie. Ausreisesperren soll es geben können, wenn die Zahl der Infektionen in dem betroffenen Gebiet weiter steigt oder es keine Gewissheit gibt, dass die Infektionsketten unterbrochen sind. Diese Maßnahmen müssten sich aber nicht auf einen gesamten Landkreis beziehen – denn genau gegen solche Überlegungen hatte es Bedenken von Seiten der Kommunen und mehrerer Bundesländer gegeben. Diese hielten Ausreisesperren für ganze Kreise für unverhältnismäßig und nicht durchsetzbar.

Doch laut Kanzleramtschef waren diese ohnehin so nie geplant: Braun betonte am Donnerstagmorgen im ZDF, es gehe nicht darum, ganze Landkreise einzuschränken. „Schneller, kleinräumiger, präziser, das ist das, was wir heute vereinbaren wollen.“ Und so hieß es später im Beschluss: Mobilitätsbeschränkungen in Corona-Hotspots sollten sich je nach den örtlichen Gegebenheiten auf die betroffenen Bereiche oder kommunalen Untergliederungen auch in Nachbarkreisen beschränken. Das jeweilige Land und der Bund sollten die schnelle Kontaktnachverfolgung und Testmöglichkeiten unterstützen, „auch damit der Zeitraum der Maßnahmen möglichst kurz gehalten werden kann“.

Der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager, begrüßte den Verzicht von Bund und Ländern auf Ausreisesperren für ganze Landkreise. „Wir sind bislang sehr gut damit gefahren, das örtliche Infektionsgeschehen präzise zu begrenzen“, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Im Saarland sind die Infektionszahlen derzeit konstant niedrig. „Wenn wir die Lage weiterhin im Griff behalten wollen, kommt es auf eine schnelle und entschlossene Eindämmung lokaler Corona-Ausbrüche an“, sagte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU). Dafür könnten Ausreiseverbote „ein wirkungsvolles Mittel“ sein.

Gesprochen wurde am Donnerstag auch über Regeln für Urlauber, die aus besonders betroffenen Gebieten kommen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll mit seinen Kollegen in den Ländern angesichts der laufenden Urlaubszeit kurzfristig die nationale Teststrategie für den Umgang mit Reiserückkehrern weiterentwickeln. Sie sollen Kriterien festlegen, ob, wann und in welchem Umfang Tests für Rückkehrer sinnvoll sind. Dies könne der Fall sein, „wenn eine Urlaubsregion eine deutlich höhere Zahl aktiver Fälle aufweist als Deutschland im Durchschnitt“ – auch wenn die Kriterien für ein Risikogebiet noch nicht erreicht seien.

Grundsätzlich halten Bund und Länder an den Ende Juni beschlossenen Beschränkungen für Reisende aus Risikogebieten fest. Diese sollen nur dann in einer Unterkunft untergebracht werden oder ohne Quarantänemaßnahmen einreisen dürfen, wenn sie nachweisen können, „dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus Sars-Cov-2 vorhanden sind“. Ein entsprechendes ärztliches Zeugnis müsse sich auf einen Corona-Test stützen, der höchsten 48 Stunden vor Anreise gemacht wurde.

Interessant gerade in der Urlaubszeit sind Details für aus dem In- und Ausland zurückkehrende Urlauber. So gelten Reiserückkehrer aus dem Inland, die sich mehrere Tage in einem besonders betroffenen Gebiet aufgehalten haben, nicht als Ansteckungsverdächtige, wenn sie die dort geltenden Beschränkungen eingehalten haben.

Rückkehrer aus dem Ausland, die sich in den 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich weiterhin direkt für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Ausnahmen sind nur bei Durchreise und triftigen beruflichen Gründen möglich – oder wenn man mit einem ärztlichen Zeugnis belegen kann, dass man innerhalb von 48 Stunden vorher negativ getestet wurde. Weitergehende Ausnahmen hat das Saarland am Donnerstag für Rückkehrer aus Luxemburg beschlossen (siehe Text unten).

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