Verurteilung eines Islamisten BGH bestätigt Strafe für Ausreise ins Terrorcamp

Karlsruhe · (dpa) Deutschlands oberste Strafrichter haben gestern zum ersten Mal die Verurteilung eines Islamisten bestätigt, der sich in einem syrischen Terrorcamp militärisch ausbilden lassen wollte. Bereits die versuchte Ausreise in ein solches Camp steht seit Juni 2015 unter Strafe.

In dem Fall ging es um einen Deutschen aus München, der zweimal vergeblich versucht hatte, ins syrische Bürgerkriegsgebiet zu reisen, um für einen islamischen Gottesstaat zu kämpfen.

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