Corona-Gipfel von Bund und Ländern Arbeitsrechtler sieht Probleme beim Ruhetags-Beschluss für Gründonnerstag

Berlin · Der Kölner Arbeitsrechtler Markus Mingers sieht Probleme beim Ruhetags-Beschluss des Corona-Gipfels von Bund und Ländern.

 Arbeitsrechtler  Markus Mingers

Arbeitsrechtler Markus Mingers

Foto: Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Um das Corona-Risiko einzudämmen, hat der jüngste Bund-Länder-Gipfel den Gründonnerstag (1. April) sowie den Karsamstag (3. April) zu Ruhetagen erklärt. Was das für Arbeitnehmer bedeutet, erläutert der Kölner Anwalt für Arbeitsrecht, Markus Mingers, im Interview.

Herr Mingers, was unterscheidet Ruhetage von arbeitsfreien Sonn- und Feiertagen?

MINGERS Im Ergebnis kaum etwas. Sinn und Zweck dieses Bund-Länder-Beschlusses ist die Vermeidung von Kontakten. Leute, die im Homeoffice oder sowieso an Sonn- und Feiertagen arbeiten, können auch am Gründonnerstag und Karsamstag weiter arbeiten. Das kann der Arbeitgeber anordnen. Alle anderen haben tatsächlich so etwas wie einen gesetzlichen Feiertag. Dafür müssen sie auch keine Urlaubstage opfern.

Welche Betriebe dürfen überhaupt an Ruhetagen öffnen?

MINGERS All die Betriebe, die für die öffentliche Daseinsvorsorge gebraucht werden. Also Polizei, Krankenhäuser, Apotheken, Tankstellen. Vielleicht auch Schichtbetriebe.

Das klingt recht vage.

MINGERS Eine dezidierte Arbeitsregelung für Ruhetage gibt es nicht. Es gibt ein Gesetz für Sonn- und Feiertage, das aber Ländersache ist. Insofern wurde das Ansinnen von der Bund-Länder-Runde, sagen wir, nur halbjuristisch gelöst. Denn zum einen ist von Ruhetagen die Rede, die wie gesagt juristisch nicht sauber definiert sind. Und zum anderen kann jedes Bundesland hier die Dinge regeln, wie es will. Was bei der Bund-Länder-Schalte da letztlich herausgekommen ist, steht juristisch auf wackligen Beinen.

Können die Supermärkte an einem Ruhetag geöffnet haben und an einem anderen nicht? Am Gründonnerstag sollen Lebensmittelläden nach dem jüngsten Beschluss ja geschlossen bleiben.

MINGERS Das ist dann keine Frage des Sonn- und Feiertagsgesetzes, sondern eine des Infektionsschutzgesetzes. Und diese Rechtsgrundlage ist ohnehin rechtlich umstritten, weil es sich um tiefe Einschnitte in die Grundrechte handelt und die Parlamente nach meiner Auffassung dabei nur unzureichend eingebunden sind. Insofern ist auch der jetzige Beschluss zur Öffnung und Schließung von Lebensmittelläden an Ruhetagen anfechtbar. 

Wie wirken sich kurzfristig ausgerufene Ruhetage auf die Entlohnung aus?

MINGERS Gar nicht. Ob man da frei hat oder im Homeoffice ist oder ohnehin arbeiten muss, macht für die Entlohnung keinen Unterschied. Das ist wie bei Feiertagen. Für den Ostermontag oder den Tag der Deutschen Einheit fließt der Lohn ja auch weiter.

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