Urteil AfD erstreitet sich Saal für Wahlkampfauftakt
Düsseldorf · Die AfD hat sich für den Auftakt ihres Bundestagswahlkampfs vor Gericht einen Saal erstritten. Am Freitag erließ das Amtsgericht in Düsseldorf eine einstweilige Verfügung. Damit kann die Kundgebung mit Spitzenkandidatin Alice Weidel an diesem Sonntag wie geplant im Düsseldorfer Henkel-Saal stattfinden.
11.08.2017
, 20:15 Uhr
Der Betreiber war zuvor vom Vertrag mit der AfD zurückgetreten. Begründet hatte er das unter anderem mit möglichen Konflikten durch Gegendemonstrationen sowie einer Gefährdung des Rufs des Hauses.