Beratungen der Gesundheitsminister Änderungen am Corona-Plan für den Herbst gefordert

Berlin · Gesundheitsminister Lauterbach und Justizminister Buschmann wollen das Land auf den Corona-Herbst vorbereiten - doch nicht alle halten ihren Vorschlag für geeignet. Neues gibt es bei den Impfstoffen.

Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit.

Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit.

Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

Mehrere Länder und Verbände haben Änderungen am Corona-Schutzkonzept der Bundesregierung für den Herbst und Winter gefordert. So sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) von den Beratungen der Gesundheitsminister an diesem Dienstag, er erwarte mehr Klarheit für das Infektionsschutzgesetz. „Wir müssen in einigen Punkten nachschärfen. Die Befugnisse für die Länder sind ein erster wichtiger Schritt, aber sie gehen uns noch nicht weit genug.“

Der von Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nach langen Verhandlungen vorgestellte Entwurf sieht unter anderem vor, dass die Bundesländer ab Oktober wieder Maskenpflichten verhängen dürfen. Bundesweit soll weiterhin eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flieger sowie neu eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Die Länder sollen selbst entscheiden, ob sie darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Innenräumen Masken vorschreiben.

Die Vorsitzende des Ärzteverbandes Marburger Bund, Susanne Johna, verteidigte die Pläne. „Der Vorschlag für das neue Infektionsschutzgesetz gibt den Ländern ausreichend Möglichkeiten, adäquat auf das Infektionsgeschehen zu reagieren“, sagte sie. „Die Länder können regional angepasst Maßnahmen zum Schutz der Menschen ergreifen, wenn die Notwendigkeit dazu besteht. Ich kann nicht verstehen, dass man dieses Konzept schon gleich wieder in Frage stellt.“ Es komme doch darauf an, den Menschen Sicherheit im Umgang mit dem Corona-Virus zu geben. „Das neue Infektionsschutzgesetz gibt den Ländern jetzt einen Handlungsrahmen und Rechtssicherheit“, meinte Johna.

Der Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU, Wolfgang Steiger, sieht das anders. „Es ist nur schwer vermittelbar, dass für den Einzelhandel schärfere Regelungen gelten sollen als für die Gastronomie“, sagte er. „Es ist nachgewiesen, dass sich die meisten Menschen nicht beim Einkaufen infiziert haben. Weshalb im Supermarkt die Maskenpflicht wieder greifen kann, während sie in Restaurants richtigerweise dauerhaft abgeschafft wird, kann man sich nur politisch, nicht sachlich erklären“, so Steiger. „Der stationäre Einzelhandel muss nach der neuen Regelung im Ernstfall die Impfung aller Kunden nicht nur überprüfen, sondern je nach Alter der letzten Impfung individuelle Maskenpflichten durchsetzen. Hier wälzt der Staat erneut seine Verantwortung auf die Unternehmen ab“, kritisierte der Generalsekretär.

Unterdessen rückt ein an die Omikron-Varianten BA.4 und BA.5 angepasster Impfstoff näher. Das Pharmaunternehmen Biontech teilte mit, dass in diesem Monat eine entsprechende klinische Studie beginnen werde.

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