Impf-Gegner muss keine Wettschuld an Homburger Arzt zahlen

Saarbrücken · Ein Impfgegner vom Bodensee ist nun doch nicht verpflichtet, einem Homburger Mediziner eine Wettschuld von 100 000 Euro zu zahlen. Dies sollte die Prämie für den Nachweis des Masernvirus sein. Das Oberlandesgericht Stuttgart gab gestern der Berufung des Impfgegners statt.

Der Homburger Arzt habe dessen Anforderungen nicht exakt erfüllt, so die Richter. >

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