„Ich kann das nie wieder gut machen“

Er wagt es nicht, sich umzudrehen und den Eltern seines Opfers in die Augen zu schauen. "Das ist der schlimmste Fehler meines Lebens", sagt Sanel M., den Blick nach vorne zur Richterbank gewandt. Kurze Stille, seine Stimme stockt, doch zittern tut sie bei seinen letzten Worten nicht.

"Ich kann das nie wieder gut machen. Ich kann nur sagen, dass es mir leidtut", beteuert der 18-Jährige, der einen zerknitterten weißen Pullover trägt. Egal wie der Prozess gegen ihn ausgehe, werde er immer damit leben müssen, dass seinetwegen ein Mensch tot ist - die Studentin Tugce Albayrak.

Sanel M. weint nicht am Tag der Plädoyers, er schluchzt nicht, wie noch am ersten Prozesstag, als ihn die Wucht der Situation, der restlos gefüllte Gerichtssaal, die Kameras, das Aufeinandertreffen mit Tugces Eltern und Brüdern, sichtlich überforderte. Und als er neben Emotionen womöglich auch ehrliche Reue für eine verhängnisvolle Ohrfeige zeigte. Sanel M. hat gestanden, was die Bilder der Überwachungskameras ohnehin zeigen: Der Sohn serbischer Eltern hat Tugce Albayrak in den frühen Morgenstunden des 15. Novembers nach heftigen gegenseitigen Beleidigungen auf dem Parkplatz einer Offenbacher McDonald's-Filiale eine Ohrfeige verpasst. Durch den Schlag verlor die Studentin das Bewusstsein, stürzte ohne Abwehrreaktion auf den Asphalt und zog sich dabei schwere Kopfverletzungen zu, an denen sie später starb.

Das Schicksal der Tugce Albayrak bewegte Millionen. Denn der tödlichen Ohrfeige ging ein Streit voraus, in dem die Studentin zwei minderjährige Mädchen auf der Damentoilette des Schnellrestaurants vor Sanel M. und zwei Freunden beschützt haben soll.

Angesichts ihrer Zivilcourage wurde die 22-jährige Tugce Albayrak zur Heldin erklärt, in sozialen Netzwerken wie in den Medien. Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier , der Tugce Albayrak mit zu Grabe truf, forderte, der jungen Frau posthum das Bundesverdienstkreuz zu verleihen. Bundespräsident Joachim Gauck versprach, den Vorschlag prüfen zu lassen.

Sanel M., der dreifach vorbestrafte, arbeitslose Sohn serbischer Eltern , wurde dagegen zur skrupellosen Bestie, zum rücksichtslosen Killer gemacht. Eine Boulevardzeitung nannte ihn schon vor dem ersten Verhandlungstag den Koma-Schläger. Der Gegensatz passte perfekt. Das Urteil, so schien es, stand schon vor Prozessbeginn fest.

Was dann folgte, war eine beispiellose Entzauberung. Die Freundinnen von Tugce Albayrak, die in großer Zahl als Zeuginnen im Verfahren aussagten, mischten ihren Erinnerungen an die verhängnisvolle Nacht offenbar die eine oder andere Behauptung bei, die Tugce entlastete und eine empfindliche Verurteilung Sanel M.s sicherstellen sollte. Unter den Augen der schwer gezeichneten Familie Albayrak, die den Prozess seit dem ersten Verhandlungstag verfolgt, erschien dieses Verhalten nur allzu menschlich. Die Eltern sind seit dem Tod ihrer Tochter arbeitsunfähig, die beiden Brüder haben Ausbildung und Studium abgebrochen, die Familie wird psychologisch betreut.

Schmerzhaft muss es für Familie Albayrak gewesen sein, zu sehen, wie die drei Verteidiger des Angeklagten all die Widersprüche in den Zeugenaussagen der jungen Frauen aufdeckten und diese als unglaubwürdig dastehen ließen. Noch schmerzhafter muss es anschließend gewesen sein, die Freunde von Sanel M. zu ertragen, die mit einiger Bauernschläue vorgingen, oft vorgaben, sich nicht zu erinnern, und sich kaum widersprachen. Aus Tugce Albayrak, der vermeintlich Heiligen wurde in ihren übereinstimmenden Schilderungen eine junge Frau, die angetrunken mit wüsten Beleidigungen um sich warf und die Eskalation des Streits am Ende mit den Worten provozierte: "Komm doch her, du kleiner Hurensohn."

Mancher, der die Version vom Engel und dem Koma-Schläger von vorneherein nicht für die Wahrheit gehalten hatte, ergötzte sich nun an der Entzauberung des Opfers. Andere warfen den Darmstädter Richtern sogar vor, sie demontierten mit ihrer Prozessführung das Opfer. "Wer das behauptet, hat den Rechtsstaat nicht verstanden", sagt Oberstaatsanwalt Alexander Homm in seinem Plädoyer. Der Prozess sei nicht der von Gut gegen Böse gewesen, von Schwarz und Weiß. "Der Angeklagte ist nicht der blindwütige Koma-Schläger, zu dem er von vielen gemacht wurde", sagt Homm und fordert dennoch eine Jugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten für Sanel M.

Macit Karaahmetoglu, dem Nebenklage-Anwalt der Familie Albayrak, ist das natürlich zu wenig. Er spricht nicht explizit von Gut und Böse, aber sein Schlusswort ist eine perfekte Umschreibung dessen. Karaahmetoglu hat sich seine anfängliche Sicht der Dinge bis zuletzt bewahrt.

Was wird von diesem enorm beachteten Prozess in Erinnerung bleiben? "Eine Vorverurteilung wie in diesem Fall ist in der Geschichte unseres Landes beispiellos", findet Verteidiger Heinz-Jürgen Borowsky. Bleiben wird in jedem Fall die Gewissheit, dass eine Ohrfeige tödlich enden kann. Ob und wie das Gericht Sanel M. am kommenden Dienstag bestraft, hängt davon ab, ob die Richter befinden, dass Sanel M. mit dem Tod Tugce Albayrak rechnen musste. Verteidiger Borowsky hat dazu eine klare Meinung: "Wenn die Bundesrepublik Deutschland nicht bis ins Jahr 2000 rechtsblind gewesen ist, gehört es nicht zum gesicherten Allgemeinwissen, dass eine Ohrfeige zur Ohnmacht und wie in diesem Fall sogar zum Tod führen kann." Die Ohrfeige sei jahrzehntelang in Deutschland ein sogar rechtlich zulässiges Ehrziehungsmittel gewesen. Die tödlichen Folgen der Ohrfeige seien für seinen Mandanten Sanel M. nicht abzusehen gewesen.

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