Kommentar Horst Seehofer hat gelernt

Zweifellos kann es nicht befriedigen, dass hierzulande 240 000 Geflüchtete als ausreisepflichtig gelten, weil ihr Asylantrag abgelehnt wurde, aber nur ein Bruchteil davon Deutschland tatsächlich verlässt.

Kommentar: Horst Seehofer   hat gelernt
Foto: SZ/Robby Lorenz

Gewiss, es gibt humanitäre Gründe, die einer Abschiebung entgegenstehen. Und es muss auch immer einen Ermessenspielraum fürs Bleiben geben, wenn Betroffene eine Ausbildung absolvieren oder schon seit Jahren einer Arbeit nachgehen, also offenkundig gut integriert sind. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass manche Flüchtlinge ihre Identität absichtlich verschleiern oder abtauchen, um einer Abschiebung zu entgehen. Hier setzt Seehofers Gesetzentwurf mit Sozialleistungskürzungen, strengeren Duldungsregelungen bis hin zu verschärften Haftbedingungen an. Das geht prinzipiell in Ordnung. Zumal das Bundeskabinett zeitgleich auch eine Vorlage aus dem Bundessozialministerium durchwinkte, die unter anderem höhere Regelsätze zur Existenzsicherung von Asylbewerbern vorsieht. Fordern und fördern kann man das nennen. Seehofer hat offenbar sehr darauf geachtet, was politisch machbar ist und was nicht. Und das ohne großes Tamtam, wie man es in der Vergangenheit bei ihm kannte.

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