Homosexuelle Paare können weiter auf Steuerprivileg hoffen

Berlin · Berlin. Homosexuelle Paare können weiter darauf hoffen, in den Genuss aller Steuerprivilegien von Eheleuten zu kommen. Nach Beratungen von Bund und Ländern können Anträge auf das sogenannte Ehegattensplitting für Homosexuelle in eingetragenen Lebenspartnerschaften nicht von vornherein abgelehnt werden

Berlin. Damit würde aber lediglich "einstweiliger Rechtsschutz" gewährt, bis das Bundesverfassungsgericht in der strittigen Frage entschieden hat, sagte gestern eine Ministeriumssprecherin und bestätigte einen Bericht der "tageszeitung". In der Sache gebe es keinen Richtungswechsel, betonte sie. Grundsätzlich sprächen beim Splitting-Tarif weiter verfassungsrechtliche Gründe gegen eine steuerrechtliche Gleichstellung von Ehepaaren und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften. dpa

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