Verhaltenskodex Gutachter des Bundestags stützen Seenotretter

Berlin/Rom · Der Versuch Italiens, private Rettungsaktionen von Flüchtlingen im Mittelmeer einzuschränken, verstößt einem Bundestags-Gutachten zufolge gegen Völkerrecht. Die EU-Staaten stünden in der Pflicht, bei der Rettung von Menschen aus Seenot zusammenzuarbeiten, heißt es in dem gestern veröffentlichten Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages. Dazu gehöre auch, zivilen Schiffen mit Flüchtlingen an Bord einen Nothafen anzubieten. Damit wird die Position der Hilfsorganisationen gestützt, die sich weigern, einen italienischen Verhaltenskodex zu unterzeichnen.

Italiens Justiz wirft der deutschen Hilfsorganisation „Jugend Rettet“ die Begünstigung illegaler Einwanderung vor. Ihr Rettungsschiff „Iuventa“ war am Mittwoch im Hafen von Lampedusa beschlagnahmt worden. Die Staatsanwaltschaft erklärte, die Besatzung habe sich mit Schleusern abgesprochen, um Migranten im Mittelmeer aufzunehmen. „Jugend Rettet“ fordert die Herausgabe des Schiffs.

Italien hatte gedroht, den Schiffen der privaten Seenotretter das Einlaufen in Häfen zu verweigern, wenn diese den Verhaltenskodex nicht unterzeichnen. In dem Gutachten schreiben die Wissenschaftlichen Dienste zwar, dass die EU-Mitgliedstaaten einen Ermessensspielraum hätten. Dieser dürfe aber nicht dazu führen, dass die Koordinierung von Rettungsaktionen blockiert wird.

Die Dienste kommen zu dem Ergebnis, dass das im Kodex vorgesehene Verbot, Flüchtlinge auf größere Schiffe umsteigen zu lassen, internationalen Abkommen widerspricht. Jeder Staat müsse dafür sorgen, dass der Kapitän des Hilfe leistenden Schiffes so schnell wie möglich die Geretteten absetzen und seinen ursprünglichen Kurs wiederaufnehmen kann.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort